Dr. Josef Sauer, Dipl.-Biol. Bettina Huck
2.5.1 Einwirkung heißen Wassers auf explosionsfähige Stoffe
Arbeitsstoffe und somit eventuell Reiniger können explosionsgefährliche und brennbare Eigenschaften haben. Die Explosionsgrenzen in den Sicherheitsdatenblättern sind stets für Normalbedingungen angegeben. Der Abstand zwischen der unteren und der oberen Explosionsgrenze (UEG bzw. OEG) wird i. d. R. mit steigendem Druck und steigender Temperatur größer. Bei der Anwendung der Hochdruck-Reinigung, insbesondere bei Einsatz erwärmter Wasser-Reiniger-Gemische steigt somit die Explosionsgefährdung.
2.5.2 Zündquellen
In Bereichen, in denen explosionsfähige Gas-Luft-Gemische vorhanden sind, muss vermieden werden, dass durch Reinigungsarbeiten Zündquellen entstehen, die eine Explosion auslösen.
Solche Zündquellen können sein:
- elektrische Funken durch Benutzung von elektrischen Betriebsmitteln, wie Staub-/Nasssauger;
- statische Elektrizität, elektrostatisch aufgeladene Bekleidung; entstehen z. B. durch An- und Ausziehen von Schutzanzügen (s. a. Abschn. 2.6).
In ex-geschützten Bereichen sind ex-geschützte elektrische Betriebsmittel zu nutzen. Grundsätzlich kann man aber auch die Explosionsfähigkeit der Quelle beeinflussen, indem den explosionsfähigen Gas-Luft-Gemischen gasförmige Inertstoffe zugegeben werden. Inertstoffe sind z. B. Stickstoff, Kohlendioxid, Edelgase oder Wasserdampf. Bei der sog. Inertisierung wird durch Zugabe der Inertstoffe die Sauerstoffkonzentration verringert, sodass das Gemisch nicht mehr explosionsfähig ist.
2.5.3 Explosionsgefährliche Stoffe
Spreng- und Explosivstoffe dürfen keinen Erschütterungen, Schlägen, Hochdruckwasser etc. ausgesetzt werden. Der Umgang mit solchen Stoffen – und somit auch Reinigungsarbeiten – ist Spezialfirmen vorbehalten.
2.5.4 Explosionsgefahren durch Erschütterung, Wasser und Wärme
Einige Reiniger können nur aufgrund von Erschütterungen, Stößen, Wärme oder in Kontakt mit Wasser explodieren. Diese Stoffe sind u. a. mit den Gefahrenhinweisen H 200, H 201, H 202 bzw. H 203 oder H 240 bzw. H 241 gekennzeichnet.
Verwendung von Wasserstoffperoxid
Wasserstoffperoxid trägt den Gefahrenhinweis H 271. Wasserstoffperoxid wird beim Erwärmen explosionsfähig. Verwendet man also diesen Stoff in hohen Konzentrationen mit flüssigen oder festen löslichen organischen Stoffen, kann dieser innerhalb bestimmter Mengenverhältnisse u. U. durch geringe thermische Beanspruchung zur Reaktion gebracht werden. Wasserstoffperoxid wird hochkonzentriert u. a. als Bleichmittel, zur Desinfektion und Dekontamination eingesetzt.
Verschiedene Reiniger dürfen nicht mit Wasser in Kontakt gebracht werden. Der Kontakt von Wasser mit konzentrierten Säuren und Laugen kann heftige Reaktionen hervorrufen. Durch den Lösungsvorgang wird Wärme frei. Diese kann so hohe Temperaturen erreichen, dass die säure- bzw. laugenhaltige Flüssigkeit zu spritzen beginnt (Siedeverzug). Die Gefahr, sich zu verätzen, ist sehr hoch. Grundsätzlich sind diese Stoffe gekennzeichnet als H 260 – Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln. Diese Chemikalien dürfen daher z. B. nicht in der Hochdruck-Reinigungstechnik eingesetzt werden!
In der Industrie werden viele basische und saure Chemikalien zur Reinigung eingesetzt. Hierbei sind die Zusammenlagerungsverbote in den Sicherheitsdatenblättern sowie nach TRGS 510 zu beachten.