Für eine fundierte Auseinandersetzung mit der praktischen Relevanz eines Arbeitsschutzmanagements für ein Unternehmen, also beispielsweise Fragen der Erfordernis, der Praktikabilität, des Nutzens sowie des Aufwandes einer AMS-Einführung, ist auch eine erste Bestandsaufnahme der Ausgangssituation im Unternehmen erforderlich. Sie sollte von der Fachkraft für Arbeitssicherheit, wenn möglich mit Unterstützung des Betriebsarztes, durchgeführt werden. Da in dieser Phase das Management noch nicht über AMS sowie eine eventuelle AMS-Einführung informiert ist, sollte sich diese Bestandsaufnahme auf wesentliche Punkte beschränken; sie stellt also kein Systemaudit (Planung und Umsetzung) dar. Zentrale Fragen einer solchen ersten Bestandsaufnahme sind insbesondere:

  • Wie ist der Stand der betrieblichen Sicherheit und des betrieblichen Gesundheitsschutzes.
  • Welche Regelungen bzw. Festlegungen (z. B. Übertragung der Unternehmerpflichten, Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung, Aufnahme und Analyse von Unfällen etc.) existieren bereits? Entsprechen sie den Anforderungen und werden sie verwendet?
  • Welche Dokumente (z. B. Betriebsanweisungen, Unterweisungsunterlagen, Aushänge) sind vorhanden? Entsprechen sie den Anforderungen und werden sie verwendet?
  • Sind Ausarbeitungen (z. B. Zusammenstellung der relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen) vorhanden? Sind sie aktuell und werden sie verwendet?
  • Sind spezielle Checklisten (z. B. Prüflisten zur Gefährdungsanalyse) vorhanden, und wenn ja, sind sie geeignet und werden sie verwendet?
  • Welche Vorlagen (z. B. Protokollvorlagen, Erfassungsbögen, Formblätter) sind vorhanden? Entsprechen sie den Anforderungen und werden sie verwendet?
  • Sind dokumentierte Ergebnisse (z. B. Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung) verfügbar? Entsprechen sie den Anforderungen und werden sie verwendet?
  • Welche Managementsysteme werden im Unternehmen praktiziert?
 

So gehen Sie vor

Tragen Sie anhand dieser Fragen das im Unternehmen häufig sehr verteilt vorhandene Material zusammen.

Halten Sie auch Ausschau nach Beispielen, wie vergessene Prüftermine, Beinaheunfälle infolge von Organisationsdefiziten, Engpässe, weil ein Mitarbeiter verletzungsbedingt gefehlt hat, oder verspätete Auslieferung infolge eines Unfalls. Sie können zur Argumentation verwendet werden.

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