Instandhaltungsarbeiten sind aus Gründen der Erhaltung der Betriebssicherheit und zur Vorbeugung von Ausfällen an Anlagen, Arbeits- und Betriebsmitteln erforderlich, z. B. um Produktionsunterbrechungen oder Versorgungsproblemen vorzubeugen.

Weitere Ziele können sein:

  • Erhöhung und optimale Nutzung der Lebensdauer von Arbeits- und Betriebsmitteln;
  • Verbesserung der Betriebssicherheit;
  • Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit;
  • Optimierung von Betriebsabläufen;
  • Reduzierung von Störungen;
  • Vorausschauende Planung von Kosten.

Im Laufe der Zeit verlieren technische Arbeitsmittel durch Abnutzung und Korrosion teilweise oder ganz ihre Funktionsfähigkeit. Dabei können auch sicherheitstechnisch bedenkliche Zustände auftreten.

Aufgabe der Instandhaltung ist es daher, durch regelmäßige Maßnahmen die Betriebs- und Arbeitssicherheit einer Maschine oder einer Anlage zu gewährleisten. Dazu gehören auch die in vielen technischen Regelwerken geforderten wiederkehrenden Prüfungen, die gem. BetrSichV bei Arbeitsmitteln durch befähigte Personen erfolgen müssen.

Die Hersteller von Maschinen und Anlagen legen in Betriebsanleitungen Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen fest, um den betriebs- und arbeitssicheren Zustand dauerhaft zu gewährleisten. Durch die Instandhaltung wird insofern auch ein besonderer Beitrag für die Sicherheit technischer Arbeitsmittel geleistet.

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