Arbeitsschutz ist zweifellos ein wichtiges Thema im Unternehmen – aber nicht der Hauptzweck. Für eine möglichst erfolgreiche Umsetzung des Unternehmenszwecks ist es essenziell, dass möglichst alle verfügbaren Ressourcen optimal eingesetzt werden können. Dennoch ist der Spielraum, den das Unternehmen dafür hat, naturgemäß limitiert, da Investitionen in Sicherheit und Gesundheit Kosten verursachen, deren Return-on-Invest oft nur indirekt und eher vermutet als gesichert erfasst werden kann – und der Kostendruck ist in allen Branchen erheblich.

Das bedeutet: Die Arbeitsschutzaktivitäten in einem Unternehmen müssen möglichst kompakt gebündelt werden. Das Gremium dafür ist i. d. R. der Arbeitsschutzausschuss, in dem der Arbeitgeber nach Arbeitssicherheitsgesetz mit Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und der Arbeitnehmervertretung zusammenarbeitet. Dies ist auch der Rahmen, um mit anderen Fachexperten Arbeitsschutzfragen zu diskutierten. Damit das zielgerichtet, konstruktiv und effektiv erfolgen kann, ist es nicht relevant, welche Einzelfunktion die Teilnehmenden vertreten, sondern was sie aufgrund von Ausbildung und Erfahrung zur Lösung eines Problems oder zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen können. Das gelingt umso besser, je mehr Fachrichtungen in der Lage sind, Themen ganzheitlich anzugehen und zusammenzuwirken.

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