Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
Zusammenfassung
Kontaminationsschutzkleidung wird getragen, um beim Umgang mit radioaktiven Stoffen vor Kontamination geschützt zu sein. Diese Kleidung schützt jedoch nicht vor radioaktiver Strahlung, sondern nur vor Kontakt mit festen Partikeln, Flüssigkeiten und Gasen. Bei vollem Schutz werden Atemschutzgerät und Vollmaske sowie Überschuhe und Handschuhe hinzugezogen.
DGUV-R 112-989: Benutzung von Schutzkleidung
1 Radioaktive Kontamination (feste Partikel)
Der Begriff Kontamination (lat.: contaminatio) bedeutet so viel wie Verschmutzung, Verunreinigung, Verseuchung. Bezogen auf Schutzkleidung wird hier eine Verunreinigung der Haut durch schädliche Stoffe (Gefahrstoffe, Biostoffe, radioaktive Stoffe) verstanden. An dieser Stelle soll nur auf die Kontamination durch radioaktive Stoffe eingegangen werden.
Die Verunreinigung der Haut mit radioaktiven Stoffen muss verhindert werden. Ist dies durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht möglich, hat persönliche Schutzausrüstung bereitgestellt zu werden. Vorrangig zum Einsatz kommt hierbei Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination durch feste Partikel. Diese Schutzkleidung gibt es in belüfteter und nicht belüfteter Form. Da auch das Einatmen radioaktiver fester Partikel verhindert werden muss, kombiniert man die Kontaminationsschutzkleidung mit einem Atemschutzgerät (z. B. Vollmaske mit Reaktor-P3). Zwingende Ergänzung ist Kontaminationsschutzkleidung durch Überschuhe und Handschuhe.
2 Arten von Schutzkleidung und Anforderungen
Kontaminationsschutzkleidung wird z. B. hergestellt nach folgenden Normen:
- EN 1073-1 – Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination – Teil 1: Anforderungen und Prüfverfahren für belüftete Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination durch feste Partikel
- EN 1073-2 – Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination – Teil 2: Anforderungen und Prüfverfahren für unbelüftete Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination durch feste Partikel
Die Schutzkleidung wird hinsichtlich der Materialanforderungen (Abrieb-, Biege-, Durchstich-, Weiterreißfestigkeit, Blockverhalten), der Undichtheit und der Nahtfestigkeit in jeder der Eigenschaften in bis zu 6 Klassen bewertet.
3 Wann wird welche Schutzkleidung verwendet?
Welche Kontaminationsschutzkleidung zum Einsatz kommt, hängt von der Einwirkung und den Tätigkeiten ab. Die Kontaminationsschutzkleidung ist keine Strahlenschutzkleidung (sie schützt nicht vor radioaktiver Strahlung).
4 Unterweisung
Die Beschäftigten müssen vor Aufnahme der Tätigkeiten und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch jährlich, über die Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz und die Schutzmaßnahmen zur Abwendung dieser Gefährdungen unterwiesen werden. Die Wirkungsweise von Kontaminationsschutzkleidung, deren Handhabung und Prüfung auf augenscheinliche Mängel vor dem Gebrauch sind Bestandteil der Unterweisung.