Ein zeitgemäßer Arbeitsschutz strebt Verbesserungen bei der Sicherheit, den Arbeitsbedingungen, der Gesundheit der Beschäftigten sowie der Wirksamkeit und der Rechtskonformität der Maßnahmen an.
KVP entspricht den Intentionen eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes
Das Prinzip des kontinuierlichen bzw. fortlaufenden Verbesserns liegt auch dem Verständnis von einem modernen oder zeitgemäßen Arbeitsschutz zugrunde. Die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind fortlaufend zu prüfen und wenn möglich zu verbessern. Für die betriebliche Praxis resultieren daraus einschneidende Konsequenzen. So sind die Arbeitsbedingungen und die Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes immer wieder zu überprüfen (z. B. durch aktualisierte Gefährdungsbeurteilungen) und bei erkannten Optimierungsmöglichkeiten zu verbessern. Es reicht also nicht aus, "nur" Vorgaben zu erfüllen. Die Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes müssen regelmäßig auf ihre Eignung und Wirksamkeit hin überprüft und verbessert werden. Dies fordert auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). § 3 ArbSchG verpflichtet die Arbeitgeber dazu, die Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat der Arbeitgeber eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
KVP im Arbeitsschutz hat zur Konsequenz, dass sich ein Unternehmen nicht mit dem erreichten Niveau der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie der Arbeitsschutzorganisation bzw. dem AMS zufriedengeben darf, sondern die Arbeitsbedingungen und den betrieblichen Arbeitsschutz systematisch und kontinuierlich verbessern muss. Dafür sieht das Arbeitsschutzmanagement die Nutzung des vorhandenen kontinuierlichen Verbesserungsprozesses vor. Praktiziert ein Unternehmen bislang noch kein KVP, muss es im Rahmen der AMS-Einführung einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess installieren.
Kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes
Das PDCA- oder Kaizen-Prinzip sollte auch im Arbeitsschutz angewendet werden. Nicht nur die betrieblichen Abläufe im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes, sondern auch das gesamte Arbeitsschutz-Managementsystem und die Arbeitsschutzleistungen sollten immer wieder auf den Prüfstand, also kontinuierlich verbessert werden. Dies beinhaltet auch die Anpassung an veränderte externe Vorgaben (öffentlich-rechtliche Vorgaben, Stand der Technik etc.).
Allen gängigen Arbeitsschutz-Managementsystemen liegt das KVP-Prinzip zugrunde und bei allen ist auch der kontinuierliche Verbesserungsprozess ein fester Bestandteil des Arbeitsschutzmanagements.
Die Anwendung des PDCA-Zyklus im Arbeitsschutz sieht folgenden iterativen Prozess vor:
plan (planen):
In einer Analyse und Bewertung von Risiken und Chancen (in der DIN ISO 45.001 SGA-Risiken und SGA-Chancen genannt) erfolgt die Feststellung des Ist-Zustandes, auch unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und sonstiger arbeitsschutzrelevanter Anforderungen.
Ergibt sich dabei ein Handlungsbedarf (Verbesserungsnotwendigkeiten oder -möglichkeiten), werden Maßnahmen unter Beachtung der Arbeitsschutzziele geplant, mit Zielen untersetzt, die erforderlichen Ressourcen definiert sowie die Umsetzung und Sicherstellung der Wirksamkeit festgelegt.
do (umsetzen):
Die im ersten Schritt geplanten Maßnahmen werden nun (ggf. zunächst pilotartig) umgesetzt. Dies beinhaltet auch die Lenkung der Umsetzung.
check (überprüfen/bewerten):
Im dritten Schritt wird überprüft bzw. bewertet, ob die gewünschte Verbesserung erzielt wurde bzw. die Maßnahmen wirksam sind. Ggf. muss nachgesteuert werden.
act (handeln/anwenden):
Werden die geplanten Verbesserungen erreicht und sind sie stabil, werden die Maßnahmen als Standard definiert und regelmäßig auf Einhaltung/Wirksamkeit überprüft.
Sind die erzielten Verbesserungen nicht ausreichend bzw. die SGA-Leistungen nicht ausreichend verbessert, muss direkt ein weiterer Verbesserungszyklus zur Optimierung (Erarbeitung von Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen) eingeleitet werden.