Wurde im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, dass in bestimmten Bereichen Kopfschutz getragen muss, müssen die Mitarbeiter im Rahmen der Unterweisung (vor Arbeitsaufnahme, danach mind. 1 × jährlich) über mögliche Gefährdungen sowie die richtige Benutzung, Reinigung und Prüfung (Sichtprüfung vor Benutzung) des eingesetzten Kopfschutzes unterwiesen werden. Die bestehende Tragepflicht für Kopfschutz wird mit dem Gebotsschild M014 "Kopfschutz benutzen" (s. Abb. 1) kenntlich gemacht.
Abb. 1: Gebotszeichen M014 Kopfschutz benutzen
Die bereit gestellten Industrieschutzhelme sollten den Größen entsprechen, die die jeweiligen Benutzer benötigen. Viele Hersteller bieten bis zu drei Größen an:
- Helmschalengröße 1: 52 – 56 cm Kopfumfang
- Helmschalengröße 2: 53 – 61 cm Kopfumfang
- Helmschalengröße 3: 59 – 63 cm Kopfumfang
Voraussetzung für einen ausreichenden Kopfschutz ist, dass der Industrieschutzhelm entsprechend ausgewählt und eingestellt ist. Wenn die Größe passt, wird der Industrieschutzhelm so aufgesetzt, dass die Tragebänder auf dem Kopf aufliegen. Die Einstellung des Kopfbandes soll dann so erfolgen, dass es am Kopf anliegt, aber nicht drückt. In dieser Position erfüllt der Industrieschutzhelm dann seinen ausreichenden Schutz.
Schutzhelm nicht zu locker einstellen
Wird der Industrieschutzhelm schon vorher eingestellt, besteht u. U. der Kontakt zu den Tragebändern nicht richtig. In diesem Fall können die Kräfte eines aufprallenden Gegenstandes nicht bestimmungsgemäß aufgenommen werden. Sitzt der Industrieschutzhelm zu locker, dann fällt er bei Kopfbewegungen (Bücken oder Überkopfarbeit) oder durch Einwirkung eines aufprallenden Gegenstandes leicht vom Kopf.
Ein häufig auf Unfallanzeigen beschriebener Unfallhergang im Zusammenhang mit Kopfverletzungen ist Folgender: "Als ich mich bückte, fiel mir der Schutzhelm vom Kopf. Ich hob ihn auf, und als ich mich aufrichtete, stieß ich mir den Kopf an …".
Auch Industrie-Anstoßkappen gibt es für unterschiedliche Kopfumfangsbereiche. Der Träger muss zunächst die Industrieanstoßkappe aufsetzen. Anschließend muss sie mit dem Kopfband an den Träger angepasst werden.
Knacktest
Zur groben Feststellung, ob eine Helmschale aus nicht glasfaserverstärktem thermoplastischem Kunststoff bereits eine Versprödung aufweist, wird der sog. Knacktest empfohlen. Er wird folgendermaßen durchgeführt:
Die Helmschale wird mit den Händen seitlich eingedrückt bzw. der Schirm leicht verbogen. Nimmt man bei aufgelegtem Ohr Knister- oder Knackgeräusche wahr, sollte der Helm nicht mehr benutzt werden (vgl. Abschn. 3.2.3.1 DGUV-R 112-193. Der Knacktest darf nur für Industrieschutzhelme aus nicht glasfaserverstärkten thermoplastischen Kunststoffen (ABS, PC, PE, PP) durchgeführt werden.