Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 

Lfd.

Nr.

Arbeitsplatz/

Arbeitsbereich
Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk S-T-O-P-Maßnahmen
1 Kraftfahrzeuginstandsetzung
1.1 Hebebühne – Arbeiten unter angehobenen Fahrzeugteilen

Erhebliche Quetschgefahren durch unkontrolliert bewegte Fahrzeugteile

Heben und Tragen von Lasten

Absturz des angehobenen Fahrzeuges bzw. von Personen an hoch gelegenen Arbeitsbühnen

BetrSichV

ArbMedVV

DGUV-R 109-008

DGUV-I 209-007

DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr"

DGUV Empfehlung "Belastung des Muskel–Skelett–Systems, einschl. Vibrationen"

DGUV-G 308-002

Technische Maßnahmen:

  • Betätigen der Feststellbremse
  • Einlegen eines niedrigeren bzw. des Rückwärtsganges,
  • Mindesthubhöhe 1900 mm
  • freie Zugänglichkeit zu Fahrzeugunterseite
  • Zweistempelbühne zur Vermeidung ungünstiger Arbeitshaltungen
  • Sicherung durch Schaltleiste
  • Absturzsicherungen an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bei Absturzhöhen > 1 m (z. B. Arbeitsbühnen)

Organisatorische Maßnahmen:

  • Betriebsanweisung erstellen
  • Verkehrswege freihalten
  • arbeitstägliche Sichtprüfung
  • Verzurren des Fahrzeugs bei Schwerpunktverlagerung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV Empfehlung "Belastung des Muskel–Skelett–Systems, einschl. Vibrationen"
  • Eignungsbeurteilung nach DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Schutzhandschuhen
1.2 Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten Ausrutschen durch auslaufende Betriebsstoffe und Wasser

BetrSichV

DGUV-V 70

DGUV-R 108-003

DGUV-G 314-003

Technische Maßnahmen:

  • Festlegung des Sollzustandes des Fahrzeuges auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung
  • Verlegung eines rutschhemmenden Fußbodenbelags
  • ausgelaufene Flüssigkeit sofort aufnehmen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Prüfung der Betriebssicherheit

    • Ordnungsprüfung
    • technische Prüfung
  • Festlegung der Fristen für wiederkehrende Prüfungen

    • bei Bedarf
    • spätestens 12 Monate nach erstmaliger Verwendung oder nach letzter Prüfung durch sachkundige Personen
  • Lagerung von Betriebsstoffen in geeigneten Behältern und Lagern

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Empfehlung einer Prüffrist durch zur Prüfung befähigte Person
  • regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter
  • Tragen von Schutzschuhen
Hauterkrankungen durch Kontakt mit Betriebsstoffen

GefStoffV

ArbMedVV

DGUV-R 112-195

DGUV-I 212-017

DGUV-I 209-022

DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut"

DGUV-Hand- und Hautschutzplan

Technische Maßnahmen:

  • hautgefährdende Stoffe so wenig wie möglich einsetzen
  • Hautkontakt durch geeignete Arbeitsverfahren reduzieren

Organisatorische Maßnahmen:

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Hautreinigungs-, pflege und Hautschutzmittel
  • Schutzhandschuhe (ggf. Chemikalien-Schutzhandschuhe) tragen
1.3 Abgasuntersuchungen (AU) an Verbrennungsmotoren Erkrankungen durch Lärm und ggf. durch Abgase

BetrSichV

GefStoffV

ArbMedVV

DGUV-R 109-008

DGUV-R 109-002

DGUV-R 112-194

DGUV-I 209-023

DGUV Empfehlung "Lärm"

Technische Maßnahmen:

  • separater Prüfraum
  • Absauganlage bei Probeläufen und AU an Entstehungsstelle anschließen
  • Fahrzeuge schiebend rangieren
  • Ableitung der Abgase nach außen
  • technische bzw. natürliche Raumlüftung
  • räumliche Trennung zur Verringerung der Schallemission
  • ortsbewegliche Schallabsorptionsflächen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV-Empfehlung "Lärm"
  • zeitliche Begrenzung von Abgasuntersuchungen

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Verfügbarkeit von Gehörschutzmitteln
  • Kontrolle der Benutzung des Gehörschutzes
1.4

Psychische Belastung und Beanspruchung

gilt auch für Pkt. 2 und 3
Beeinträchtigung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden der Beschäftigten durch Mängel in der Arbeitsgestaltung

DGUV-I 206-004

DGUV-I 206-007

DGUV-I 206-026

DGUV Leitfaden "Psychische Belastung"

DIN EN ISO 10075

Technische Maßnahmen:[2]

  • ergonomische Gestaltung von Hard- und Software
  • optimale Gestaltung der Arbeitsumweltbedingungen (z. B. Schall, Beleuchtung, Mikroklima)

Organisatorische Maßnahmen:

  • arbeitnehmerverträgliche Schichtsysteme
  • Ermöglichung von Kurzpausen
  • regelmäßiger Wechsel der Arbeitsstellen
  • gemeinsame Erarbeitung von Maßnahmen zur Optimierung psychischer Beanspruchung in Workshops
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV Leitfaden "Psychische Belastung"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • regelmäßige persönliche Weiterbildung
2 Karosserieinstandsetzung
2.1 Schweißen und Löten[3]

Atemwegserkrankungen durch Rauche beim Schweißen und Löten

ggf. Beeinträchtigung des Gehörs

BetrSichV

ArbMedVV

TRGS 528

DGUV-R 112-190

DGUV-R 112-194

DGUV-R 112-195

DGUV-R 112-200

DGUV-I 209-016

DGUV-I 209-010

DGUV-I 209-077

DGUV-I 211-008

DGUV Empfehlung "Schweißen und Trennen von Metallen"

Substitution:

  • Prüfung des Einsatzes mechanischer Fügeverfahren (z. B. Durchsetzfügen, Nieten, Schrauben
  • ggf. automatisiertes Schweißen in Schweißkabinen
  • automatisiertes Spritzen in Spritzkabinen
  • additive Fertigun...

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