Dipl.-Kffr. Katja Graf, Dr. Josef Sauer
Beim Einsatz von wassergemischten Kühlschmierstoffen kann es beim Bearbeiten der Werkstücke zu einem direkten Hautkontakt kommen. Zudem ist es über Aerosolbildung bei bestimmten Bearbeitungsverfahren möglich Bioaerosole (Tröpfchen oder Staub mit angelagerten Mikroorganismen oder deren Bestandteilen) inhalativ (also durch Einatmen) aufzunehmen.
3.1 Gefährdungen der Haut
Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen alle hautgefährdenden Tätigkeiten ermittelt werden, wobei der gesamte Arbeitsablauf zu ermitteln ist. Diese sind
- die Art der Hautgefährdung (physikalische, chemische oder biologische Einwirkung),
- Eigenschaften der hautschädigenden Stoffe,
- Art des Hautkontaktes (Vollkontakt, Spritzer, Aerosole etc.),
- die betroffenen Körperstellen,
- das Ausmaß, die Häufigkeit und der zeitliche Umfang der hautgefährdenden Tätigkeiten,
- Feuchtarbeit,
- weiter belastende Umgebungs- und Klimafaktoren sowie ggf. gefährdungserhöhende Faktoren, z. B. Anwendung abrasiver Hautreinigungsmittel.
Die stofflichen Gefährdungen der Haut können durch Entwässerung, Entfettung und allergisierende Eigenschaften entstehen, z. B. durch:
- Grundöle (z. B. Mineralöle);
- Tenside (oberflächenaktive Substanzen, die bewirken, dass 2 eigentlich nicht miteinander mischbare Flüssigkeiten, z. B. Öl und Wasser, fein vermengt werden können);
- Emulgatoren;
- Lösungsvermittler;
- Wasser.
Gefährdungen der Haut können durch Irritationen entstehen, z. B. durch:
- zu hohe Konzentrationen wassergemischter KSS,
- Eintrocknen von wassergemischten KSS auf Haut und Kleidung (Bildung von "Sekundärkonzentrat"),
- Kontakt der Haut mit eingetrockneten und somit aufkonzentrierten wassergemischten KSS auf Maschinen, Werkzeugen und Werkstücken,
- zu hohen pH-Wert,
- Biozide (im Falle von Überdosierungen),
- niedrigviskose Öle (< 7 mm²/s bei 40 °C),
- Späne und Werkstoffabrieb (auch in Putztüchern), die zu Hautverletzungen führen und dadurch das Entstehen von Hauterkrankungen begünstigen können.
Gefährdungen der Haut können durch sensibilisierende Stoffe entstehen, z. B. durch:
- bestimmte Biozide, die bei der Nachkonservierung allergische Exzeme hervorrufen können,
- bestimmte Duftstoffe (Geruchsüberdecker),
- von Werkstücken eingetragene Metall-Ionen, z. B. Cobalt-, Nickel-, Chrom-III-Ionen.
Nitrosierende Agenzien
Kühlschmierstoffe, denen nitrosierende Agenzien als Komponenten zugesetzt worden sind, dürfen nicht verwendet werden. Der Unternehmer muss sicherstellen, dass den verwendeten KSS keine nitrosierenden Stoffe zugesetzt worden sind (vgl. auch §§ 8 ff. GefStoffV).
3.2 Gefährdungen innerer Organe oder der Atemwege
Gefährdungen innerer Organe oder der Atemwege können durch Hautresorption von Kühlschmierstoffbestandteilen oder Einatmen von Kühlschmierstoff-Dampf und -Aerosolen oder Verschlucken von Kühlschmierstoffen entstehen und hängen z. B. ab von der
- Konzentration von KSS-Dämpfen und Aerosolen in der Atemluft,
- Konzentration krebserzeugender Stoffe, z. B. Nickeloxide und Beryllium, die bei der Bearbeitung spezieller Legierungen in die KSS-Dämpfe und Aerosole gelangen können,
- Konzentration krebserzeugender Nitrosamine der Kategorien 1 oder 2, die sich in wassergemischten KSS aus nitrosierbaren sekundären Aminen bilden können.