Dipl.-Biol. Bettina Huck, Dipl.-Chem. Michael Rocker
In diesem Abschnitt werden die ermittelten Gefahrstoffe in Bezug gesetzt zu den Erkrankungen, die sie erfahrungsgemäß verursachen können. Diese Zusammenhänge sollten Sie so weit wie möglich kennen. Die Gefahrstoffverordnung kennt nur die Gefährdungsbeurteilung als Ganzes, es müssen neben den toxischen Eigenschaften auch Brand- und Explosionsgefahren und Umweltgefahren betrachtet werden.
Auch die Biostoffverordnung kennt die gleiche Verpflichtung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und der Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen. Während über Jahre hinweg die Verknüpfung KSS und Biostoffverordnung belächelt wurde, haben sich in letzter Zeit Erkrankungsfälle gemehrt, sodass die Maßgaben der Biostoffverordnung unbedingt ernst zu nehmen sind.
Die sonstigen Unfallgefahren (Rutschen, Stolpern, fliegende Späne und Werkzeuge) müssen selbstverständlich ebenfalls beachtet werden. Auch Lärm und Belastungen des Muskel- und Skelettsystems sind Themen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung abgearbeitet werden müssen.
Zusammenfassend wird man feststellen, dass bei Tätigkeiten mit KSS eine Vielzahl von Gefährdungen und Belastungen zu berücksichtigen sind.
3.2.1 Hauterkrankungen
Experten der Metall-Berufsgenossenschaften ermitteln seit Jahren, welche Auslöser besonders häufig zu Hauterkrankungen führen. Dabei steht seit Jahren die Berufsgruppe der Maschinenbediener in der mechanischen Bearbeitung von Metallen zahlenmäßig im Vordergrund. Das hat natürlich auch damit zu tun, dass diese Berufsgruppe besonders umfangreich ist. Dieser Bereich ist für die Metall-Berufsgenossenschaften ein absoluter Präventionsschwerpunkt.
Aufklären, Informieren und Unterweisen
Leider – und wie so oft – laufen Bemühungen von KSS-Herstellern und betrieblichen Akteuren (Führungskräfte, Arbeits- und Gesundheitsschützer) ins Leere, weil die Betroffenen entweder die Gefährdungen nicht kennen oder die Schutzmaßnahmen nicht ernst nehmen.
Hier kann nur Aufklärung, Information und Unterweisung weiterhelfen. U. a. bietet die BGHM das Video "Hautschutz in Metallbetrieben"
Abb. 4 zeigt die Anteile der Auslöser für die verschiedenen Erkrankungen.
Abb. 4: Auslöser von Hauterkrankungen
Wichtig ist auch, eine Verknüpfung zwischen auslösender Noxe (chemisch, physikalisch oder biologisch), Art der resultierenden Hauterkrankung und möglichen/notwendigen Schutzmaßnahmen zu kennen. Diese sind in Tab. 1 zusammengefasst.
Wirkung |
Auslöser |
Schutzmaßnahmen |
Abnutzung |
Basisflüssigkeiten (Grundöle, Glykolverbindungen) Emulgatoren, Tenside Alkalität Wasser(!) |
Hautschutz mit System |
Akute Reizung |
Konzentrate von KSS, Biozid, Systemreiniger Sekundärkonzentrat Kaltreiniger, Maschinenreiniger Späne, Grate abrasive Handreiniger |
Handschuhe (wo immer möglich und erlaubt) |
Allergie |
Metallionen: Nickel, Chrom, Cobalt Biozidwirkstoffe diverse Korrosionsinhibitoren diverse Emulgatoren Duftstoffe/Geruchsüberdecker |
"Entfernung" des Allergens |
Infektion |
Enthaltene Keime |
? |
Tab. 1: Zusammenhänge zwischen Auslöser, Wirkung und Schutzmaßnahmen
Die Schutzmaßnahmen werden in Abschn. 3.3.1 beschrieben.
3.2.2 Atemwegserkrankungen und -beschwerden
Atemwegserkrankungen und -beschwerden treten zahlenmäßig gegenüber Hauterkrankungen weit in den Hintergrund – aber es handelt sich i. d. R. um schwerere Erkrankungen, bei denen oft die gefährdende Tätigkeit aufgegeben werden muss. Während bei Hauterkrankungen oft die Umsetzung persönlicher Schutzmaßnahmen ausreicht, treten bei Atemwegserkrankungen Maßnahmen der Substitution und technische Maßnahmen in den Vordergrund. Folgende Auslöser sind zu beachten:
3.2.3 Erkrankungen innerer Organe
Auch wenn es sich hier um seltene Einzelfälle handelt, müssen diese Fälle aufgrund der Schwere der Erkrankungen besonders betrachtet werden. Es bietet sich folgende Systematik an: