Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
1.3.1 Erste-Hilfe-Material
Nach DGUV-R 100-001 kann im Außendienst der Kraftwagen-Verbandkasten (DIN 13164) auch als "kleiner Verbandkasten" (DIN 13157) verwendet werden. Dieser gilt als ausreichend für 1–10 Personen auf Baustellen oder baustellenartigen Einrichtungen bzw. für 20 Personen in Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbaren Betrieben.
Erste-Hilfe-Material griffbereit halten!
Da Außendienstmitarbeiter in aller Regel mit dem Auto unterwegs sind, sollte ein Kfz-Verbandkasten vorhanden sein. Dabei ist jedoch wichtig:
- Jeder Fahrzeugnutzer sollte wissen, wo sich das Verbandmaterial im Auto befindet. Bei modernen Fahrzeugen ist der Erste-Hilfe-Kasten oft in die Innenverkleidung integriert. Ihn dort zu finden und herauszubekommen sollte nicht erst im Notfall ausprobiert werden. Achten Sie auch darauf, dass die Zugänglichkeit nicht durch Fahrzeugeinbauten oder schweres, sperriges Material eingeschränkt wird.
- Bei Kfz-Verbandkästen wird meist auf ein besonders kleines Packmaß geachtet. Entsprechend eng liegt die Füllung, sodass es schwierig sein kann, alles wieder an seinen Platz zu bringen und das Set zu verschließen, wenn etwas davon benötigt wurde. Da es bei praktischen Arbeiten im Außendienst öfter mal zu kleinen Verletzungen kommen kann, ist es ggf. zweckmäßig, ergänzend Pflaster und kleine Verbandpäckchen gut zugänglich bereitzuhalten. Besser noch wird ein "kleiner Verbandkasten" nach DIN 13157 angeschafft, und zwar einer, der groß genug und gut zu handhaben ist.
- Nachfüllmaterial sollte im Betrieb vorrätig sein, damit die Außendienstmitarbeiter ihre Erste-Hilfe-Sets bei Bedarf auffüllen können.
1.3.2 Ersthelferausbildung
Für Beschäftigte, die mehr oder weniger auf sich gestellt im Außendienst arbeiten, ist eine Ersthelferausbildung besonders wichtig. Für Branchen mit hohem Unfallrisiko (z. B. Forstbetriebe, abwassertechnische Anlagen u. Ä.) ist nach DGUV-Vorgaben vorgesehen, dass praktisch jeder Beschäftigte eine Ersthelferausbildung haben sollte.
Das handhaben auch Unternehmen mit technischem Außendienst in anderen Branchen so. Die Beschäftigten, die keine Ersthelferausbildung haben, sollten auf jeden Fall soweit unterwiesen werden, dass sie in der Lage sind, in zeitkritischen Fällen (z. B. bei schweren Blutungen oder Kreislaufstillstand) richtig zu reagieren.
1.3.3 Erste-Hilfe-Organisation vor Ort
In größeren, gut strukturierten Kundenunternehmen können Außendienstmitarbeiter auf die dortige Erste-Hilfe-Organisation zurückgreifen. In diesem Fall sollten sie sich darüber informieren, wo vor Ort Erste-Hilfe-Material verfügbar ist, wie betriebliche Ersthelfer zu erreichen sind, welche Alarmierungswege vorgesehen sind und wo der nächste Durchgangsarzt zu finden ist. Diese Informationen finden sich i. d. R. auf Aushängen oder in den Unterweisungen bzw. Sicherheitshinweisen für Fremdfirmenmitarbeiter.
An Einsatzstellen, wo solche Strukturen nicht zur Verfügung stehen, ist die Alarmierungsmöglichkeit über Mobiltelefon besonders wichtig. Damit sollten Außendienstmitarbeiter möglichst jederzeit in der Lage sein, im Bedarfsfall sofort Kontakt zum örtlichen Rettungsdienst aufzunehmen. Wenn das nicht möglich ist, weil der Mobilfunkempfang an der Einsatzstelle nicht ausreichend ist oder die Einsatzstelle für den Rettungsdienst schwer zugänglich ist, dann müssen besondere Notfallmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden (z. B. Funk- oder andere Meldeverbindungen, Rettungsstellen, Rettungsmittel für schwer erreichbare Einsatzstellen usw.).
1.3.4 Unfallmeldung
Meldeblock (ehemals Verbandbuch)
Gerade im Außendienst ist davon auszugehen, dass Beschäftigte mit leichten Verletzungen einen Besuch beim Durchgangsarzt so weit wie möglich vermeiden, weil das unterwegs oft umständlich ist. In diesem Fall sollten sie dazu angehalten werden, eine Dokumentation der Verletzung (ehemals Verbandbucheintrag) vorzunehmen, um im Bedarfsfall den Versicherungsschutz belegen zu können. Das geht z. B. durch
- ein Dokumentationsformular, was mitgeführt wird und ausgefüllt dem Unternehmen zugeleitet werden kann; entsprechende Vordrucke halten die Unfallversicherungsträger auch zum Herunterladen bereit,
- ein elektronisches Verbandbuch, das im Unternehmen geführt wird und auch von unterwegs zu erreichen ist,
- eine elektronische Nachricht an die zuständige Führungskraft, die sicher abgelegt oder ausgedruckt mit einem entsprechenden Dokumentationsformular vergleichbar ist.
Unfallanzeige
Ein Unfallgeschehen im Außendienst ist für das Unternehmen u. U. nicht so klar nachzuvollziehen, wie es innerhalb der Betriebsstätte der Fall ist. Das gilt umso mehr, wenn Beschäftigte, zuständige Führungskraft und Personalstelle nur selten in direktem Austausch stehen. Daher ist es wichtig, dass in der Unterweisung darauf hingewiesen wird, dass ein Unfall immer dann anzuzeigen ist, wenn ein Arzt aufgesucht wurde – auch wenn keine Arbeitsunfähigkeit nachgefolgt ist. Andernfalls ist die Abrechnung der ärztlichen Behandlung für den Unfallversicherungsträger nicht nachvollziehbar. Der betroffene Beschäftigte muss die für die Unfallanzeige erforderlichen Informationen so ...