Überblick

Wer außerhalb der Betriebsstätten des Unternehmens und ggf. allein seiner Arbeit nachgeht, muss in der Lage sein, mit den Risiken, die diese Arbeit mit sich bringt, selbstständig umzugehen. Er soll sich außerdem so verhalten, dass die Arbeit sicher und gesundheitsschonend abläuft. Die Regelungsverantwortung des Arbeitgebers in Sachen Arbeitsschutz endet aber nicht am Werkstor, auch wenn seine Möglichkeiten zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen und zur Durchsetzung von Sicherheitsregeln im Außendienst naturgemäß eingeschränkt sind. Für Tätigkeiten im Außendienst gelten keine geringeren Sicherheitsstandards – sie müssen aber verglichen mit den internen Vorgaben u. U. anders definiert, kommuniziert und umgesetzt werden. Der folgende Beitrag hat als Schwerpunkt den technischen Außendienst, also praktische Montage- oder Servicearbeiten bei Kundenunternehmen oder Endverbrauchern.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Kundenservice im Außendienst ist, wenn er von angestellt Beschäftigten ausgeübt wird, eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Dafür gelten alle staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorgaben, wie das Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz, die DGUV Vorschrift 1 und das Arbeitszeitgesetz. Allerdings gelten diese Vorgaben nur soweit, wie die darin fixierten Sachverhalte auf die Arbeitssituation im Außendienst zutreffen.

Spezifische Informationen gibt es für einzelne Arbeitssituationen, wie z. B. Fahrzeugeinsatz, Transport, Verwendung von Leitern und bestimmte Montagearbeiten, aber nicht für den Kundendiensteinsatz als solchen.

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