Zusammenfassung
Kunststoff-Spritzgießmaschinen sind Maschinen, die aus Kunststoffgranulaten direkt verwendbare Kunststoffteile herstellen. Diese werden aufgeschmolzen, unter Druck in das jeweilige Werkzeug eingespritzt und in beliebige Formen gepresst.
Bedingt durch die von Spritzgießmaschinen ausgehenden Gefahren sind sie im Anhang IV 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) als Maschinen für die eines der Verfahren nach Art. 12 Abs. 3, 4 anzuwenden ist aufgelistet. Die Sicherheitsmaßnahmen erfordern in allen Betriebsarten wirksame trennende Schutzeinrichtungen.
1 Was ist eine Spritzgießmaschine?
Eine Spritzgießmaschine ist eine Maschine für die diskontinuierliche Herstellung von Formteilen aus Thermoplasten, Duroplasten, thermoplastischen Elastomeren oder Kautschuk. Dabei wird die plastifizierte Formmasse durch eine Düse in ein Formteil eingespritzt, in dem das Formteil seine Gestalt erhält.
Eine Spritzgießmaschine besteht im Wesentlichen aus einer oder mehreren Schließeinheiten, einer oder mehreren Plastifizier- und/oder Spritzeinheiten, Antrieben und Steuerungen (Definition aus EN 201).
Kunststoff-Spritzgießmaschinen sind Standardgeräte, die aus entsprechenden Kunststoffgranulaten direkt verwendbare Kunststoffteile herstellen. Dazu wird in der Spritzeinheit die benötigte Formmasse aufbereitet und in einen Hohlraum gespritzt, welcher eine Negativform des gewünschten Kunststoffteils darstellt. Je nach verwendetem Verfahren werden verschiedene Bauteile der Maschine beheizt oder temperiert.
Spritzgießmaschinen bestehen generell aus zwei Teilen:
- der Spritzeinheit, die das Kunststoffgranulat aufbereitet und unter Druck in das Werkzeug einspritzt, und
- der Schließeinheit, die das Werkzeug (auch Form) aufnimmt und es öffnet und schließt.
Bedingt durch die erforderlichen Drücke in der Spritzeinheit sind an Spritzgießmaschinen meist Druckspeicher angebracht, die als überwachungsbedürftige Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung separaten Prüfvorschriften unterliegen.
2 Sicherheitsanforderungen
Kunststoff-Spritzgießmaschinen sind in Anhang IV 2006/42/EG als Maschinen für die eines der Verfahren nach Art. 12 Abs. 3, 4 anzuwenden ist aufgelistet. Daher wurde relativ früh eine spezielle maschinenspezifische Norm veröffentlicht. Die hier niedergelegten grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen bestehen vor allem aus der Kapselung des Werkzeugraums der Spritzgießmaschine durch bewegliche verriegelte trennende Schutzeinrichtungen. Jedes Öffnen der Schutzeinrichtungen führt zum sofortigen Stillsetzen der Gefahr bringenden Bewegungen der Maschine. Wegen der von der Maschine ausgehenden Gefahren ist ein Einrichtbetrieb bei offenen Schutztüren nicht vorgesehen.