• Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit,
  • Mitwirkung bei der Erfassung und Beurteilung möglicher Gefährdungen, Belastungen und Beanspruchungen,
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen und Unterstützung bei Erfassung und Kennzeichnung der vorhandenen Gefahrstoffe,
  • Hinweise zum Einbeziehen der bei Vulkanisation entstehenden Reaktionsprodukte in die Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen,
  • Unterstützung bei Beurteilung der Gefahrstoffe hinsichtlich ihres gesundheitsschädigenden Potenzials,
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von Körperschutzmitteln (Kopfschutz, Gehörschutz, Handschutz, Fußschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Atemschutz) und Hautschutzmitteln,
  • Beratung zu Hygienemaßnahmen in Arbeitsstätten, Sanitär- und Umkleideräumen,
  • Beurteilung der hautbelastenden Wirkung der Tätigkeiten in der Kunststoff- und Kautschukverarbeitung im Hinblick auf Gefahrstoffe, Nässe und Verschmutzung sowie Erarbeitung eines Hautschutzplans und Beratung zur Hautpflege als Vorbeugung gegen Hauterkrankungen,
  • Beratung zum Trinkverhalten an wärmebelasteten Arbeitsplätzen (Vermeiden von Essen; Trinken und Rauchen am Arbeitsplatz; Bereitstellung einer Waschgelegenheit am Arbeitsplatz),
  • Beratung bei der Organisation der Ersten Hilfe,
  • Beratung zur optimalen Allgemein- und Arbeitsplatzbeleuchtung,
  • Unterstützung bei der Ermittlung der psychischen und physiologischen Belastung und Beanspruchung an Steuerständen der Kunststoff- und Kautschukverarbeitung im Hinblick auf Informationsdichte (Stress), Ermüdung und Monotonie bzw. Über- oder Unterforderung,
  • Hilfe im Kampf gegen Burnout und andere psychische Erkrankungen,
  • Beratung zur ergonomischen Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen,
  • Durchführung von Arbeitsmedizinischer Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten von VerfahrensmechanikerInnen für Kunststoff- und Kautschuktechnik sind auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Eignungsuntersuchungen sowie nach ArbMedVV gemäß Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Belastung folgende Untersuchungskategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge durchzuführen.[1]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung der Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik aufgrund der typischen Gefährdungen durch

  • DGUV Empfehlung "Asbest": Gefahr einer Erkrankung an Asbestose durch Zusatz von asbestverunreinigtem Talkum bei Gummiherstellung bzw. bei Rekonstruktionsarbeiten in Betrieben der Kunststoff- und Kautschukverarbeitung;
  • DGUV Empfehlung "Staubbelastung": Beeinträchtigung durch Staub beim Beschicken von Mischern mit Zuschlagstoffen und an Wiegearbeitsplätzen;
  • DGUV Empfehlung "Trichlorethen (Trichlorethylen), Tetrachlorethen (Perchlorethylen) und Dichlormethan (Methylenchlorid)": Kalandrieren von Kunststoffprofilen und -platten und Beeinträchtigung durch beigemischte benzinhaltige Lösemittel zur Verbesserung der Gleiteigenschaften;[2]
  • DGUV Empfehlung "Lärm": Gefahr der Gehörschädigung bei mechanischer Bearbeitung (Bohren, Stanzen, Schleifen) von Platten, Behälterböden usw. aus Kunststoff;[3]
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können": Beeinträchtigung der Atemwege durch Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Stäuben beim Herstellen und Verarbeiten von Gummi;
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": Hautkontakt mit Dämpfen, Aerosolen und Stäuben beim Herstellen und Verarbeiten von Gummi und Gefahr von Sensibilisierungen bzw. allergischen Reaktionen und chronischen Hautbeschwerden;
  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Sehvermögens beim inner- und zwischenbetrieblichen Transport in der Kunststoff- und Kautschukverarbeitung (Eignungsbeurteilung);
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Vorsorge)": Tragen beim Auswiegen von Zusatzstoffen für den Mischprozess zur Herstellung und Verarbeitung von Gummi;
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Eignung)": Beurteilung der Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten;
  • DGUV Empfehlung "Isocyanate": Gesundheitsgefährdung bei Verwendung isocyanathaltiger Klebstoffe;
  • DGUV Empfehlung "Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen": Kanzerogene Wirkung von Polyesterharz durch Zusatz von aliphatischen Aminen mit dem Ziel einer beschleunigten Reaktion bei niedrigeren Temperaturen;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten": Rückenbeschwerden durch ständige, einseitige Arbeitshaltung "Sitzen" und ungenügende Sehbedingungen an Leitständen bzw. an einzelnen bildschirmgebundenen Arbeitsplätzen;
  • DGUV Empfehlung "Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (Pyrolyseprodukte aus organischem Material": Gefahr von Lungenkrebs durch PAK beim Recyceln von Altreifen;[4]
  • DGUV Empfehlung "Krebserzeugende und keimzellmutagene Gefahrstoffe allgemein, hier: 1,3-Butadien": Gefahr von c...

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