• Beratung zum richtigen Heben und Tragen sowie Transportieren von Paketen, insbesondere mit dem Fahrrad,
  • Hinweise zum Tragen eines GS-gekennzeichneten Fahrradhelms,
  • Beratung zur ergonomisch richtigen Einstellung des Fahrerarbeitsplatzes (z. B. aufrechte Sitzhaltung, gute Erreichbarkeit der Bedienelemente, gute Sicht nach vorn und hinten mit Rückfahr- bzw. Seitenkamera, optimale Spiegeleinstellung zur Vermeidung des toten Winkels, richtige Gurteinstellung),
  • Unterstützung bei der Routenplanung im Zustellbezirk,
  • Hinweise zur Schutzkleidung bei unterschiedlichen Witterungsbedingungen (z. B. Kälte, Nässe),
  • Beratung zum Umgang mit aggressiven Kunden zur Deeskalation und Entspannung,
  • Durchführung von Arbeitsmedizinischer Vorsorge entsprechend der Gefährdungs- und Belastungsanalyse: Für die genannten Tätigkeiten bei Zustellern von Kurier-, Express- und Postsendungen kommen nach ArbMedVV gemäß Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Belastung folgende Untersuchungskategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge in Frage:[1]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung

  • DGUV Empfehlung "Staubbelastung": ggf. Staubbelastung in Sortierzentren;
  • DGUV Empfehlung "Lärm": ggf. Lärmbelastung an Sortieranlagen;
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": Beeinträchtigung der Haut durch UV-Strahlung (z. B. entzündliche Hauterkrankungen, vorzeitige Faltenbildung);
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten": psychische Belastung und Beanspruchung durch simultane Überwachung mehrerer Monitore des Prozessleitstandes;[2]
  • DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen": körperliche Belastung bei Zustellung schwerer Pakete in Verbindung mit langen Wegen und Treppensteigen;
  • Gefahr einer Erkrankung an Hautkrebs durch UV-Strahlung im Sommerhalbjahr insbesondere bei Zustellung zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad;
  • DGUV-Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen: starke Zunahme von Paket- und Katalogsendungen durch Online-Handel und demzufolge hoher Zeitdruck.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit dem Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsuntersuchungen zu veranlassen:

  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen zur Zustellung diverser Sendungen“ (Eignungsuntersuchung);
  • DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr": Abstürzen beim Be- und Entladen in Verteilzentren" (Eignungsbeurteilung).

Darüber hinaus kann sich bei allen Tätigkeiten über den Anhang zur ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Die ausgewiesenen Eignungsbeurteilungen (kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

 
Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

[1] DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Aufl. 2022.
[2] Bockelmann/Nachreiner/Nickel/Lafrenz/Wischniewski/Adolph: Bildschirmarbeit in Leitwarten ergonomisch gestalten, BAUA 2014.

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