Ein Labor ist ein Arbeitsraum, in dem fachkundiges Personal Proben, Stoffe und Materialien auf spezifische Eigenschaften untersucht oder Stoffe in – üblicherweise – kleinen Mengen herstellt. Bau und Ausrüstung eines Labors bestimmen im Wesentlichen, welche Tätigkeiten darin ausgeübt werden können.
Man unterscheidet analytische Labore, Forschungs-Labore und Labore zur Ausbildung in Schulen und Universitäten. In diesen Laboren werden chemische, physikalische, (mikro-)biologische, medizinische, gentechnische oder technische Methoden angewendet. Es gibt in Deutschland etwa 100.000 Labore. An Laborarbeitsplätzen ereignen sich relativ wenige Unfälle – trotz des Umgangs mit einer Vielzahl von Gefahr- und Biostoffen. Unfallursachen sind zu mehr als 80 % menschliches Fehlverhalten, Unkenntnis der Gefahreigenschaften von Stoffen sowie Gewöhnungseffekte.
Der Betreiber eines Labors muss neben grundlegenden Gesetzen wie z. B. Arbeitsschutzgesetz oder Jugendarbeitsschutzgesetz eine Fülle von speziellen Vorschriften beachten – je nach Tätigkeiten und eingesetzten Stoffen bzw. den zu untersuchenden oder zu erwartenden Biostoffen. Dazu gehören (Auswahl):
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Landesbauordnungen (LBauO)
- TRGS 526 "Laboratorien"
- TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien"
- TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege"
- DGUV-I 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen"
- DGUV-I 213-857 "Laborabzüge – Bauarten und sicherer Betrieb"
- BG RCI: Online-Lernmodul der BG RCI "Sicheres Arbeiten im Labor – Fachinformation", Merkblatt B 011 "Sicheres Arbeiten an mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken"
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