Prüfung, ob beim Betrieb von Laboren alle notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen ergriffen wurden, z. B. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Unterweisung, Hygiene, Prüfung und Wartung von Arbeitsmitteln, Umgang mit neuen Gefahrstoffen, korrekte Abfallbeseitigung.
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Check |
OK |
Bemerkungen |
I. |
Sicherer Start der Laborarbeit |
1) |
Genehmigungsbescheide liegen vor |
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2) |
Gefährdungsbeurteilung
- Informationsbasis zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung war ausreichend und vollständig
- Gefährdungsbeurteilung für die auszuführende Tätigkeit ist erstellt vor dem Beginn der Tätigkeit
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3) |
Betriebsanweisungen, Laborordnung, Hygieneplan, Hautschutzplan
- Betriebsanweisungen für Geräte, Maschinen, Anlagen
- (Gruppen-) Betriebsanweisungen für Stoffe
- Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
- Laborordnung
- Hygieneplan
- Hautschutzplan
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4) |
Unterweisungen sind durchgeführt |
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5) |
Sichere Arbeitsweise
- Maschinen, Anlagen, (Labor-) Geräte, Leitern
- elektrische Geräte
- Tätigkeiten im Lärmbereich
- Tätigkeiten im explosionsgefährdeten Bereich (Explosionsschutzdokument nach § 6 Abs. 9 GefStoffV erstellt)
- Laserschutz, Strahlenschutz, Röntgenschutz beachtet
- Grundregeln guter mikrobiologischer Technik (GMT) werden beachtet
- Umgang mit Gefahrstoffen, brennbaren Flüssigkeiten, CMR-Stoffen
- Hygienemaßnahmen beachtet (Desinfektion, Dekontamination, Schwarz-Weiß-Trennung)
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6) |
Persönliche Schutzausrüstung
- geeignet
- korrekt aufbewahrt
- wird von den Mitarbeitern verwendet
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7) |
Korrekter Umgang mit Abfällen
- geeignete Behälter
- korrekter Umgang
- korrekte Beseitigung
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8) |
Organisation sichergestellt
- Notfallorganisation (Notfallplan mit Notrufnummern für den Brandfall und Erste Hilfe)
- Beschäftigungsbeschränkungen, Beschäftigungsverbote beachtet (Jugendliche, werdende und stillende Mütter)
- arbeitsmedizinische Vorsorge
- gefährliche Alleinarbeit geregelt
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II. |
Einführung neuer Stoffe in Laboratorien |
9) |
Wurde das Substitutionsgebot beachtet und dokumentiert? |
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10) |
Wurde das Minimierungsgebot beachtet und dokumentiert? |
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11) |
Wurde eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt? |
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12) |
Wurden ggf. Schutzmaßnahmen umgesetzt? Z. B.
- ist die bisherige PSA geeignet?
- muss PSA ergänzt oder ersetzt werden?
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13) |
Liegt eine Betriebsanweisung vor? |
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14) |
Wurde eine Unterweisung durchgeführt? |
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15) |
Ist ggf. eine arbeitsmedizinische Beratung notwendig? |
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16) |
Wurde ggf. arbeitsmedizinische Vorsorge geplant? |
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III. |
Prüfungen von Arbeitsmitteln in Laboratorien |
17) |
Liste der zu prüfenden Geräte und Einrichtungen erstellen:
- Inventarnummer
- Bezeichnung
- Standort
- Prüfintervall
- Art der Prüfung
- Zuständigkeit
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18) |
Gesetzliche Fristen gelten für:
- Körpernotduschen: mind. einmal monatlich Funktionsfähigkeitsprüfung durch beauftragte Person
- Augennotduschen: s. Körpernotduschen
- Abzüge: mind. einmal jährlich Prüfung durch zur Prüfung befähigte Person, wenn die Abzüge nicht dauerüberwacht sind; eine Dauerüberwachung muss mind. alle 3 Jahre überprüft werden
- Arbeitsmittel:Der Nutzer muss vor ihrer jeweiligen Verwendung durch Inaugenscheinnahme oder falls erforderlich durch eine Funktionskontrolle auf "offensichtliche" Mängel kontrollieren (s. § 4 Abs. 4 BetrSichV), dies gilt z. B. für Arbeitshandschuhe, Glaskolben, usw.
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19) |
Sonstige Prüffristen gelten für:
- Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten: regelmäßige Prüfung durch zur Prüfung befähigte Person im Hinblick auf Schließeinrichtung, Dichtung, Luftwechsel durchführen; jährliche Überprüfung wird empfohlen.
- Druckbehälter: durch zugelassene Überwachungsstellen bzw. befähigte Personen (§§ 15 und 16 BetrSichV)
- Druckgasflaschen: nach Angabe der Lieferfirma
- Elektrogeräte: durch Elektrofachkraft i. d. R. alle 2 Jahre
- Feuerlöscher: nach Angabe der Lieferfirma
- Gefahrstoffverzeichnis: jährlich durch Fachkundigen
- Sicherheitswerkbänke: eine schriftliche Dokumentation für die Wartung ist vorgeschrieben
- Autoklaven: sind regelmäßig auf ihre korrekte Funktion hin zu prüfen; die in den entsprechenden DIN-Normen angegebenen autoklavenabhängigen Intervalle sind zu beachten
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20) |
Werden Prüffristen eingehalten? |
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21) |
Wurde die Prüfung dokumentiert? |
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IV. |
Beauftragen von Wartung und Reparatur im Laborbereich |
22) |
Besteht ein Wartungsvertrag? |
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23) |
Gibt es Garantieleistungen (bei Reparaturen)? |
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24) |
Wer ist befugt, zu warten bzw. zu reparieren (Gewährleistung)?
- eigenes Personal
- Fremdfirmen
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25) |
Ist der Umfang des Auftrags festgelegt? |
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26) |
Wurde ein Auftrag erteilt (möglichst schriftlich)? |
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27) |
Sind die Mitarbeiter von Fremdfirmen eingewiesen? |
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28) |
Müssen ggf. Tätigkeiten im Labor unterbrochen werden? |
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29) |
Müssen Dritte Personen während ihrer Arbeit von fachkundigem Personal beaufsichtigt werden? |
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30) |
Finden Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten an Sicherheitseinrichtungen statt? Falls ja:
- Wurde vorherige Absprache mit dem Laborleiter durchgeführt?
- Ist eine Freigabe für Wartung bzw. Reparatur durch den Laborleiter erfolgt?
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31) |
Ist eine schriftliche Arbeitsfreigabe notwendig (z. B. b... |