Kontrolle, ob die technischen und organisatorischen Sicherheitsbestimmungen beim Gebrauch von Ladebrücken und beweglichen Rampen eingehalten werden (DGUV-R 108-006).
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Check |
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Bemerkungen |
1) |
Grundsatz: Ladebrücken sind ortsfeste und ortsveränderliche Einrichtungen zum Ausgleich von Höhenunterschieden und zur Überbrückung von Abständen zwischen Laderampen oder vergleichbaren Ladeplätzen und Ladeflächen von Fahrzeugen. Ladebrücken können handbetätigt oder kraftbetrieben sein. Fahrbare Rampen sind ortsveränderliche Einrichtungen, die das Auf- und Abfahren von Flurförderzeugen und anderen Fahrzeugen zu Ladeflächen von Fahrzeugen vom Boden aus ermöglichen. Ladebrücken und fahrbare Rampen müssen sicher beschaffen sein und sicher betrieben werden. |
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2) |
Ist mindestens folgende Kennzeichnung vorhanden? |
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- Hersteller oder Lieferer,
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3) |
Ist eine Betriebsanleitung in Text oder Bildzeichen angebracht? |
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Achtung: Hier muss auch die Angabe der Tragfähigkeit enthalten sein. |
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4) |
Beträgt die nutzbare Breite mind. 1,25 m? |
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Hinweis: Im Ausnahmefall verringerbar auf 1 m. |
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5) |
Wenn handbetätigte Transportmittel mit einer Spurweite von mehr als 0,75 m verwendet werden: Entspricht die nutzbare Breite mindestens der Spurweite des Transportmittels plus einem Sicherheitszuschlag von 0,5 m? |
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Beispiel: Spurweite 1 m + Sicherheitszuschlag 0,5 m → Breite muss mind. 1,5 m betragen. |
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6) |
Wenn kraftbetriebene Transportmittel mit einer Spurweite von mehr als 0,55 m verwendet werden: Entspricht die nutzbare Breite mindestens der Spurweite des Transportmittels plus einem Sicherheitszuschlag von 0,7 m? |
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Beispiel: Spurweite 1 m + Sicherheitszuschlag 0,7 m → Breite muss mind. 1,7 m betragen. |
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7) |
Beträgt die Neigung von Ladebrücken und fahrbaren Rampen in Betriebsstellung nicht mehr als 12,5 % (ca. 7 °)? |
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8) |
Sind die begehbaren Flächen rutschhemmend? |
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9) |
Sind Ladebrücken und fahrbare Rampen so befestigt und unterstützt, dass sie beim Begehen oder Befahren nicht abrutschen, kippen, schwanken oder wegrollen können? |
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10) |
Verfügen Ladebrücken, die an Rampenkanten angebracht und in Ruhestellung hochgeklappt sind, über Sicherungen gegen Herabschlagen? |
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11) |
Bilden Ladebrücke und angrenzende Fläche eine Ebene, wenn die Ladebrücke in Verkehrsflächen eingebaut ist und sich in Ruhestellung befindet? |
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12) |
Sind Be- und Entladevorgänge ohne Stolperstellen möglich? |
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13) |
Werden Quetsch- und Scherstellen vermieden? |
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- zwischen Ladebrücken und angrenzenden Bauteilen,
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- zwischen Ladebrücken und Ladeflächen von Fahrzeugen.
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14) |
Lassen sich von der Steuerstelle aus alle Bewegungen der Ladebrücke beobachten? |
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15) |
Verfügt die Ladebrücke über einen Hauptschalter? |
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16) |
Werden Ladebrücken nach Benutzung unverzüglich in die Ruhestellung gebracht? |
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17) |
Werden ortsveränderliche Ladebrücken, die nach Gebrauch hochgestellt werden, gegen Umstürzen gesichert? |
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18) |
Werden Ladebrücken, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, und fahrbare Rampen von einem Sachkundigen geprüft? |
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- vor der ersten Inbetriebnahme,
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- mind. jährlich auf sicheren Zustand.
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19) |
Wird über das Ergebnis der Prüfung ein Nachweis geführt ? (z.B. Prüfbuch) |
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20) |
Werden Beschäftigte regelmäßig über den Umgang mit Ladebrücken und fahrbaren Rampen unterwiesen? |
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