Lärm
Gemäß § 2 LärmVibrationsArbSchV ist Lärm "jeder Schall, der zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens oder zu einer sonstigen mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit des Beschäftigten führen kann". Wichtig ist auch, dass vorbeugende Maßnahmen zur Minderung des Lärmpegels schon getroffen werden müssen, sobald der untere Tages-Lärmexpositionspegel erreicht wird (80 dB (A)). Der Grenzwert ist bei einer Tages-Lärmexposition von 85 dB (A) erreicht. Er bildet zugleich den oberen Auslösewert. Wird diese Lärmexposition erreicht, dann müssen die Beschäftigten regelmäßig an einer arbeitsmedizinischen Vorsorge teilnehmen und in den Bereichen, in der die Lärmexposition vorhanden ist, Gehörschützer tragen. Auch die Lärmbereiche müssen gekennzeichnet und abgegrenzt werden.
Tages-Lärmexpositionspegel Lex,8h
Der Tages-Lärmexpositionspegel ist der über die Zeit gemittelte Lärmexpositionspegel bezogen auf eine 8-Stundenschicht. Er umfasst alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse und ist durch seine Einwirkungsintensität und -dauer gekennzeichnet.
Die Auslösewerte in Bezug auf den Tageslärmexpositionspegel (Lex,8h) und den Spitzenschallpegel (Lpc,peak) betragen:
- oberer Auslösewert: Lex,8h = 85 db (A) bzw. Lpc,peak = 137 dB (C)
- unterer Auslösewert: Lex,8h = 80 dB (A) bzw. Lpc,peak = 135 dB (C)
Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt.
Würde ein gleichförmiges Geräusch 8 Stunden lang konstant ohne Schwankungen auftreten, ließe sich der Tages-Lärmexpositionspegel ganz einfach bestimmen. Dabei würde der momentane Pegel dem Mittelungspegel entsprechen. Sogar die Zeitbewertung bei der Messung könnte frei gewählt werden. Dafür wird folgende Formel herangezogen:
Lafeq = Laeq = Laeq,8h = Lex,8h in db (A)
Wochen-Lärmexpositionspegel Lex,40h
Der über die Zeit gemittelte Tages-Lärmexpositionspegel, bezogen auf eine 40-Stundenwoche. Nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde darf ausnahmsweise der Tages-Lärmexpositionspegel bei erheblich wechselnden Geräuschimmissionen durch einen wöchentlichen Mittelwert Lex,40h der einzelnen Tageswerte ermittelt werden. Längere Beurteilungszeiträume, wie z. B. Monats- oder sogar Jahresexpositionspegel, werden nicht zugelassen.
Spitzenschalldruckpegel Lpc,peak
Höchstwert des momentanen (C-bewerteten) Schalldruckpegels während einer Arbeitsschicht.
Impulszuschlag Ki
Dieser Wert dient zur Berücksichtigung bei erhöhten Störwirkungen durch impulshaltige Geräusche und wird bei der Beurteilung der Lästigkeit und Störwirkung von Geräuschen zum äquivalenten Dauerschallpegel Laeq hinzuaddiert.
Beurteilungspegel
Dieser Pegel ist ein Kennwert zur Beurteilung von Lästigkeiten und Störwirkungen von Geräuschimmissionen für eine Tätigkeit. Der Beurteilungspegel Lr wird nach der DIN 45645-2 als A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel für die längerfristige typische Arbeitssituation bestimmt und ggf. mit Zuschlägen versehen.