In Anlehnung an DIN EN ISO 11690, Teil 1 und 2 [28, 29], kann man folgende grundlegenden Lärmminderungsmöglichkeiten unterscheiden: (siehe auch [30]):
- Maßnahmen an der Quelle (primäre Maßnahmen)
- Maßnahmen auf dem Übertragungsweg (sekundäre Maßnahmen)
- Organisatorische Maßnahmen
Maßnahmen an der Quelle (primäre Maßnahmen):
Unter den Maßnahmen an der Quelle bzw. den primären Maßnahmen werden konstruktive Lärmminderungsmaßnahmen verstanden, die sich unmittelbar auf die Schallentstehung, -übertragung oder -abstrahlung einer Geräuschquelle (Maschine) auswirken. Solche Maßnahmen sind oft besonders wirksam und wirtschaftlich, da sich an der Stelle der Schallentstehung ggf. schon mit kleinen Änderungen große Pegelminderungen erreichen lassen. Dabei kann man die in der folgenden Tabelle 2 zusammengestellten Prinzipien für konstruktive Lärmminderungsmaßnahmen unterscheiden:
mechanisch angeregte Geräusche |
- Minderung oder zeitliche Dehnung der Krafteinwirkung
- Versteifung der Struktur im Kraftfluss
- Minderung der Körperschallübertragung
- Beeinflussen der Schallabstrahlung
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strömungsmechanische Geräusche |
- Vermeidung von Turbulenzen
- Minderung von Druckschwankungen
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Tabelle 2
Gliederung von konstruktiven Lärmminderungsmaßnahmen
Die Realisierung derartiger Maßnahmen an einer Maschine ist allerdings vielfach nur durch den Konstrukteur selbst oder in enger Zusammenarbeit mit dem Konstrukteur zu erreichen. Primäre Lärmminderungsmöglichkeiten sind deshalb insbesondere bei der Neukonstruktion von Maschinen von Bedeutung: Weitere Hinweise zur Lärmminderung an der Quelle finden sich in DIN EN ISO 11688, Teil 1 und 2 [31, 32].
Zu den Maßnahmen an der Quelle gehören auch Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, da sich der Pflegezustand einer Maschine auf die Geräuschemission auswirken kann (z. B. schlechte Schmierung, ausgeschlagene Lager, undichte Kapseln und Türen). So bedürfen ggf. vorhandene Schallschutzeinrichtungen, wie Kapseln und Schalldämpfer, einer regelmäßigen Überprüfung.
Zu den Maßnahmen an der Quelle gehören schließlich auch der Austausch einer alten Maschine gegen eine neue lärmarme Maschine und der Einsatz alternativer lärmarmer Arbeitsverfahren (siehe z. B. Tabelle 1 in Abschnitt 4). Der Ersatz einer Maschine ist vor allem dann zu überlegen, wenn an der alten Maschine relativ kostenaufwändige Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich sind oder keine geeigneten Lärmminderungsmöglichkeiten gesehen werden.
Maßnahmen auf dem Übertragungsweg (sekundäre Maßnahmen):
Unter den Maßnahmen auf dem Übertragungsweg bzw. den sekundären Maßnahmen sind alle Lärmminderungsmaßnahmen zu verstehen, die die Schallübertragung in die Umgebung durch einen Eingriff in den Schallausbreitungsweg verringern. Dazu gehören Maßnahmen wie
- Körperschallisolierung, z. B. durch Aufstellung einer Maschine auf Schwingelementen
- Kapselung einer Maschine [13]
- Einsatz von Schalldämpfern, z. B. bei Schallausbreitung in Kanälen
- Abschirmung durch Stellwände
- Schallabsorbierende Gestaltung von Raumbegrenzungsflächen (raumakustische Maßnahmen) [14]
- Schallschutzkabine, z. B. Maschinenkontrollstand oder Meisterbüro
Derartigen Maßnahmen können im Vergleich zu den zuvor erläuterten primären Maßnahmen mit höheren Kosten verbunden sein, z. B. bei einer schallabsorbierenden Nachrüstung eines bestehenden Raumes.
Organisatorische Maßnahmen:
Unter organisatorischen Lärmminderungsmaßnahmen sind raum- und/oder zeitorganisatorische Änderungen zu verstehen, die zu einer geringeren Lärmexposition der Beschäftigten führen. Entsprechende Maßnahmen sind z. B. die Verlagerung lärmintensiver Arbeiten (z. B. Richtarbeiten) oder lauter Maschinen in einen separaten Raum oder die zeitliche Verlegung besonders lauter Maschinen (z. B. Scheuertrommel in einer Gießerei) in die Nachtschicht mit geringerer Personalbesetzung. Nach § 7(1) der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung haben allerdings die zuvor erläuterten technischen Lärmminderungsmaßnahmen Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, im Rahmen der Aufstellung eines Lärmminderungsprogramms zunächst alle denkbaren Lärmminderungsmöglichkeiten und Alternativen aufzunehmen, um daraus später bei der Festlegung der Prioritäten die am besten geeigneten Schutzmaßnahmen auszuwählen.