In speziellen Lagersituationen gelten teilweise weitergehende Anforderungen.
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen gelten zusätzlich:
- TRGS 510: Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
- TRGS 509: Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
- Umweltrecht (z. B. Anlagenverordnungen der Länder) zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten
Bei der Lagerung kleinerer Mengen im betrieblichen Alltag sollte man sich an den Angaben der Sicherheitsdatenblätter orientieren.
Für viele andere Lagerformen wie Silolagerung, Schüttgut- und Flüssigkeitslager, (teil-)automatische Hochregallager usw. sind vor allem die branchenüblichen technischen Regeln (z. B. DIN-Normen) zu berücksichtigen.
Informationen der Fach-BG nutzen
Die BG Handel und Warendistribution (www.bghw.de) hält auf ihrer Homepage viele Einzelfallbeispiele zu Arbeitsschutzthemen im Lagerbereich bereit (Best-practise-Lösungen, Betriebsanweisungen für Regalbediengeräte u. v. m.).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen