Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Regale und Schränke erlauben für viele Lagergüter eine bessere Raumausnutzung, geschütztes Lagern, bessere Handhabung und Übersicht.
Sie müssen nach DGUV-R 108-007 grundsätzlich so beschaffen und aufgestellt sein, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Last des Lagergutes sicher aufnehmen können. Das gilt grundsätzlich für Regale aller Größen – eine Untergrenze für "leichte" Regale oder Schränke ist nicht vorgesehen. Viele der Einzelbestimmungen beziehen sich aber ausdrücklich oder dem Inhalt nach auf bestimmte professionelle Lagereinrichtungen und sind z. B. auf Regale in Abstellräumen o. Ä. nur eingeschränkt anwendbar.
Qualitätsunterschiede
Auch bei gleicher zulässiger Tragkraft gibt es bei Stahlregalen große Qualitätsunterschiede. Einfache Ausführungen (Baumarktware) sind oft sehr scharfkantig, Fachböden und Traversen deformieren leicht. Für den intensiven Gebrauch sind professionelle Ausführungen immer vorzuziehen.
Wichtig für die Sicherheit
- Regale und Schränke dürfen nur unter der Beachtung der vom Hersteller mitgelieferten Aufbau- und Betriebsanleitung aufgestellt und betrieben werden.
- Ein Umbau darf nur in unbeladenem Zustand erfolgen und nur im Rahmen der Angaben des Herstellers.
- Regale müssen völlig lotrecht stehen und standsicher sein. Die Standsicherheit lässt sich nach Kriterien der DGUV-R 108-007 abschätzen oder berechnen. Ggf. müssen Regale an der Wand befestigt werden.
Vorsicht bei Eigen- und Umbauten und gebrauchten Lagereinrichtungen
Wo keine Herstellerdokumentation vorliegt, muss eine Abnahme durch eine befähigte Person erfolgen. Bei Regalen im Haushaltsmaßstab kann das z. B. der Haustechniker sein. Für professionelle Einrichtungen sollte man aber unbedingt einen Fachbetrieb hinzuziehen.
- Ortsfeste Regale mit einer Fachlast von mehr als 200 kg oder einer Feldlast von mehr als 1.000 kg, Kragarmregale, verfahrbare Regale und Schränke sowie Regale und Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen sind wie folgt zu kennzeichnen: Hersteller oder Importeur, Typbezeichnung, Baujahr oder Kommissionsnummer, zulässige Fach- und Feldlasten bzw. Tragfähigkeit bei Kragarmregalen, ggf. elektrische Kenndaten.
- Regalseiten, die nicht für die Ein- oder Auslagerung vorgesehen sind, müssen mit Sicherungen gegen Herabfallen von Ladegütern ausgerüstet sein (entsprechend den Abmessungen der einzelnen Ladeeinheiten).
- Elemente von Regalen und Schränken (vor allem Fachböden o. Ä.) müssen so ausgeführt oder gesichert sein, dass sie durch unbeabsichtigtes Ausheben nicht herabfallen können.
- Schäden an Regalen (verformte Traversen, Stützen usw.) müssen behoben werden (siehe dazu auch Hinweis DIN 15635). Auf keinen Fall sollte eine Reparatur in Eigenregie durchgeführt werden, die zudem eine Abnahme erforderlich machen dürfte.
Reparaturen vom Fachbetrieb
Fachbetriebe bieten für Ständerregale Reparaturverfahren für deformierte Stützen an, die geringere Betriebsstörungen verursachen als das bei einem Austausch der Fall wäre. Es ist genau darauf zu achten, dass dafür vom ausführenden Betrieb die Standsicherheit gewährleistet wird. Ggf. sollte der Hersteller zu dem Verfahren befragt werden.
Prüfung von Stahlregalen nach DIN 15635
Diese Norm sieht eine Prüfung von Stahlregalen nach bestimmten Strukturen vor. Hilfreich sind dabei u. a.
- Kenngrößen für Deformationen an Regalelementen,
- Prioritäten und Fristen für den Austausch von beschädigten Teilen (Ampelmodell),
- organisatorische Strukturen (z. B. ein "Beauftragter für Lagersicherheit").
Allerdings sind die beschriebenen Prüfprozesse z. T. so aufwendig, dass sie in der Praxis kaum komplett umzusetzen sind. Die DGUV-I 208-043 "Sicherheit von Regalen" gibt einen guten Überblick, wie die Norm in der betrieblichen Praxis gelebt werden kann.
Für bestimmte Typen von Lagereinrichtungen gibt es in der DGUV-R 108-007 zahlreiche einzelne Bestimmungen.
3.1 Regale, die mit Flurfördermitteln bedient werden
Wichtig für die Sicherheit
- Durchschiebesicherungen für Doppelregale, die von 2 Seiten beladen werden,
- Aushebesicherungen mit definierter Stabilität,
- Anfahrschutz an Ecken und Durchfahrten (Abb. 5)
Abb. 5: Anfahrschutz an Regalfüßen
3.2 Verfahrbare Regalanlagen
Wichtig für die Sicherheit
- Standsicherheit muss auch bei ungünstigster Lastverteilung, beim Anfahren oder Abbremsen gegeben sein.
- In keiner Position darf es eine Gefahrstelle mit Bauwerksteilen oder sonstigen Einrichtungen geben. An glatten Wänden muss der Abstand zwischen 120 und 180 mm betragen, an begehbaren Zwischenräumen mind. 50 cm.
- Bodenschienen und Führungsrinnen müssen so gestaltet sein, dass Stolpergefahren vermieden werden.
- Unter den Regalelementen darf es keine Quetschgefahr für die Füße geben.
I. d. R. sind diese Schutzziele bauseitig bzw. durch den Hersteller sichergestellt.
Eingewiesene Person
Verfahrbare Regale dürfen nur von eingewiesenen Personen bedient werden!
3.3 Kraftbetriebene Regalanlagen
Kraftbetriebene Regale und Schränke sowie Regale und Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen ("Paternoster-Schränke") haben besondere Anforderungen an die Steuerung, Sicherung von Gefahrst...