• Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungen sowie bei Ableitung entsprechender Maßnahmen zur Gestaltung sicherer und ergonomisch optimaler Arbeitsmittel und Arbeitsplätze,
  • Beratung bei der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses und bei Auswahl und Einsatz von emissionsarmen Arbeitsstoffen,
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von PSA,
  • Erarbeitung eines Hautschutz- und Hygieneplans, einschl. Beratung zum hygienischen Verhalten am Arbeitsplatz,
  • Beratung bei der Organisation der Ersten Hilfe,
  • Beratung zur optimalen Beleuchtung der Arbeitsstätte und der Arbeitsplätze,
  • Unterstützung bei der Gestaltung bildschirmgebundener Arbeitsplätze,
  • Durchführung Arbeitsmedizinischer Vorsorge entsprechend der Gefährdungs- und Belastungsanalyse: Für die genannten Tätigkeiten von Land- und Baumaschinenmechatronikern kommt auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge nach ArbMedVV in Abhängigkeit von der Belastung infrage:

    [1]

 
Wichtig

Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung

  • DGUV Empfehlung "Lärm": Gefahr einer Gehörschädigung durch Tätigkeiten in Fertigung und Montage sowie bei Testung von Land- und Baumaschinen;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen" Beeinträchtigung der Atemwege durch chemisch-irritativ wirkende Dieselabgase und Stäube;
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": Gefahr von Erkrankungen der Haut durch Kontakt mit Kühl- und Schmierstoffen;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten": Rückenbeschwerden durch einseitige Arbeitshaltung "Sitzen" und Mängel bezüglich Anordnung und Gestaltung von Arbeitsmitteln (z. B. Monitor, Tastatur) und Ausstattungselementen (z. B. Arbeitstisch, -stuhl);
  • DGUV Empfehlung "Schweißen und Trennen von Metallen": Gesundheitsbeeinträchtigung durch Tätigkeiten an Schweißarbeitsplätzen in der Montage;
  • DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen": Körperlich schwere Arbeit teilweise in Zwangshaltung bei Tätigkeiten in Wartung und Instandhaltung;
  • DGUV Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt: hoher Verantwortungs- und Zeitdruck.

Darüber hinaus kann sich bei weiteren Tätigkeiten über den Anhang der ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit dem Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsbeurteilungen zu veranlassen:

  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer – und Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Land- und Baumaschinen auf öffentlichen Straßen (Fahrerlaubnisverordnung – Eignungsuntersuchung);
  • DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr": erhöhte Absturzgefahr von Land- und Baumaschinen bei Testung, Wartung und Instandhaltung (Eignungsuntersuchung);

Die ausgewiesenen Eignungsbeurteilungen (kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Aufl. 2022.

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