Klasse 1: Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich. Sie liegt unterhalb der MZB-Werte. Lasereinrichtungen der Klasse 1 enthalten meistens eingebaute Laser höherer Klassen, deren Strahlung aber so abgeschirmt oder abgeschwächt wird, dass die bei bestimmungsgemäßer Verwendung austretende Laserstrahlung ungefährlich ist.
Klasse 2: Die zugängliche Laserstrahlung liegt nur im sichtbaren Spektralbereich (400 bis 700 nm). Sie ist bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (bis 0,25 s) ungefährlich auch für das Auge. Die Laserstrahlung an sich ist für die Augen nicht ungefährlich. Den Schutz bietet der natürliche Lidschlussreflex, der das Auge schützt. (Anmerkung: Der Lidschlussreflex und die damit verbundene Zeit für den Lidschluss wird immer wieder sehr kontrovers diskutiert. Zukünftige Studien werden hier eventuell Abhilfe schaffen.) Lasereinrichtungen der Klasse 2 dürfen ohne weitere Schutzmaßnahmen betrieben werden, wenn sichergestellt ist, dass weder ein absichtliches Hineinschauen länger als 0,25 s noch ein wiederholtes Hineinschauen in die Laserstrahlung bzw. direkt reflektierte Laserstrahlung erforderlich ist. Der GZS-Wert beträgt bei einer Emissionsdauer > 0,25 s 1 mW.
Klasse 3A: Die zugängliche Laserstrahlung wird für das Auge gefährlich, wenn der Strahlungsquerschnitt durch optische Instrumente (z. B. Fernglas) verkleinert wird. Ist dies nicht der Fall, ist die ausgesandte Laserstrahlung im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm) bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (bis 0,25 s), in den anderen Spektralbereichen auch bei Langzeitbestrahlung, ungefährlich.
Klasse 3B: Die direkte Bestrahlung der Augen und unter Umständen der Haut ist immer gefährlich. Die Betrachtung diffuser Reflexionen der unfokussierten Laserstrahlung von Lasereinrichtungen der Klasse 3B, die im sichtbaren Bereich emittieren, ist ungefährlich bei einem Betrachtungsabstand von mehr als 13 cm und einer Beobachtungszeit von weniger als 10 s.
Klasse 4: Die zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut. Auch diffus gestreute Strahlung kann gefährlich sein. Die Laserstrahlung kann Brand- oder Explosionsgefahr verursachen. Lasereinrichtungen der Klasse 4 sind Hochleistungslaser, deren Ausgangsleistungen bzw. -energien die Grenzwerte der zugänglichen Strahlung (GZS) für Klasse 3B übertreffen. Die Laserstrahlung von Lasereinrichtungen der Klasse 4 ist so intensiv, dass bei jeglicher Art von Exposition der Augen oder der Haut mit Schädigungen zu rechnen ist. Außerdem muss bei der Anwendung von Lasereinrichtungen der Klasse 4 immer geprüft werden, ob ausreichende Maßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren getroffen sind.