Dipl.-Ing. (FH) Petra Liebsch
Die Leiterhersteller bieten Zubehör an, um die Standsicherheit einer Leiter über das in den einschlägigen Normen festgelegte Niveau hinaus zu erhöhen, vorhandene Leitern entsprechend der aktuellen Normsituation nachzurüsten (z. B. mit einer Traverse zur Standverbreiterung) und die von Leitern auszuführenden Arbeiten zu erleichtern bzw. sicherer zu gestalten. Diese sind entweder werksseitig montiert oder können vom Benutzer mit einfachen Mitteln selbst angebracht werden, ohne Veränderungen (z. B. Bohrungen) durchführen zu müssen.
4.1 Einhängbare Plattform/Ablage für Sprossenleitern
Für Sprossenleitern, von denen Arbeiten ausgeführt werden sollen, bieten sich hinter die Sprossenebene einhängbare Plattformen als bequeme Standfläche an (s. Abb. 3). Darüber hinaus lässt sich eine zusätzliche, eingehängte Plattform auch zur vorübergehenden Lagerung von Gegenständen verwenden. Dies hat den Vorteil, dass merklich weniger auf- und abgestiegen werden muss. Benutzer sind dadurch weniger der Gefahr des Fehltretens oder Abrutschens von einer Sprosse ausgesetzt und ermüden auch nicht so schnell. Das Gewicht der abgelegten Gegenstände sollte 10 kg nicht überschreiten.
Abb. 3: Einhängbare Plattform als Stand- oder Ablagefläche
Ausführungen, die nicht hinter der Sprossenebene (s. Abb. 3), sondern davor positioniert sind, sind zwar zulässig, haben aber den Nachteil, dass die Plattform beim Herabsteigen mit dem Fuß wieder eingehängt werden muss. Ein Übersteigen ist aufgrund der Gefahr, die darunter weit zurückversetzte Sprosse zu verfehlen, nicht erlaubt.
4.2 Holmverlängerungen an Leitern
Sollen Anlegeleitern auf leicht abschüssigem aber dennoch ebenem Gelände eingesetzt werden, muss zum Höhenausgleich eine Holmverlängerung angebracht werden. Werden Stehleitern auf Aufstellflächen mit unterschiedlichen Höhen, z. B. auf Treppen, eingesetzt, besteht das Problem, das unterschiedliche Höhenniveau der Treppenstufen auszugleichen. Bewährt haben sich für diesen Zweck Holmverlängerungen (vgl. Abb. 4), die an einem Leiterschenkel oder auch an beiden Leiterschenkeln angebracht werden können (Zubehör) oder bereits dort fest installiert sind. In diesem Fall werden derartige Leitern oft als Treppenleitern oder Treppenhausleitern bezeichnet.
Holmverlängerungen sind entweder kraftschlüssig oder formschlüssig mit den Leiterschenkeln verbunden. Die kraftschlüssigen Verlängerungen bieten gegenüber den formschlüssigen Verlängerungen den Vorteil, dass sie stufenlos verstellt werden und damit exakt den Niveauausgleich herstellen können.
Abb. 4: Stehleiter mit Holmverlängerungen
4.3 Standsicherheitserhöhung von Leitern
Grundsätzlich sollen von Leitern nur Arbeiten geringen Umfangs ausgeführt werden. Der Begriff "Arbeiten geringen Umfangs" ist jedoch nicht konkret beschrieben. Es kommt deshalb in der Praxis immer wieder zu Unfällen, weil Arbeiten von Leitern ausgeführt werden, für die eigentlich Gerüste mit höheren Tragfähigkeiten und Standsicherheiten erforderlich sind.
Die Standsicherheit lässt sich insbesondere durch folgende Maßnahmen erhöhen:
- Verwendung breiterer Stehleitern oder Podestleitern,
- Verwendung von Stehleitern mit bedarfsweise ausklappbaren seitlichen Stützen,
- Verwendung von Anlegeverbreiterungen bei Anlegeleitern am Kopfende,
- Verwendung von Anlegeleitern mit höhenverstellbaren, besonders langen Verbreiterungen am Fußende (Abb. 5) und am Kopfende (Abb. 6).
Verschiebbare Standverbreiterungen, die als gebogene Traversen ausgeführt sind, bieten neben der höheren Standsicherheit auch die Möglichkeit, unterschiedliche Höhenniveaus auszugleichen (s. Abb. 5). Sie ermöglichen einen Höhenausgleich bis etwa 20 cm. Ihr Einsatzbereich ist deshalb z. B. auf den Ausgleich von Bodenvertiefungen einzelner Stufen oder Kantsteinen beschränkt.
Abb. 5: Standverbreiterung mit Höhenausgleich
4.4 Eingebaute Ablagen an Stehleitern
An Stehleitern mit Plattform und Haltevorrichtung (Haltebügel) kann zwischen den oberen Holmenden der Haltevorrichtung eine Ablage fest eingebaut sein (Abb. 6). Diese Ablage ist i. d. R. kleinflächig und nur für leichte Werkzeuge – Pinsel, Hammer, Schraubendreher etc. – und leichte Materialien, wie z. B. Nägel, Schrauben oder Farbdosen, geeignet.
Abb. 6: Eingebaute Ablage
Der bei der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) angesiedelte Erfahrungsaustauschkreis der GS-Prüfstellen hat für Ablagen an Stehleitern u. a. folgende Beurteilungskriterien erarbeitet:
- Die senkrechte projizierte Fläche der Ablage muss innerhalb der Standfläche der Stehleiter liegen.
- Es dürfen nur max. 10 kg Last auf die Ablage gestellt werden.
4.5 Eimerhaken
An beidseitig besteigbaren Sprossenstehleitern sind an deren Gelenken häufig Eimerhaken angebracht. Die Eimerhaken sind zum Anhängen geringer Lasten, z. B. von Farbeimern oder Eimern mit Werkzeug und Kleinteilen, gedacht. Die angehängte Last sollte nicht mehr als 5 kg betragen, da sie das seitliche Kippen der Leiter begünstigt.
4.6 Leiterfüße
Mit Blick auf den Einsatz von Leitern kommt dem sicheren Stand der Leiter hohe Bedeutung zu. Anhang 1 Abschn. 3.3.3 BetrSichV regelt, dass Anlegeleitern gegen Abrutschen gesich...