Jedes Sicherheitssystem ist nur so gut, wie die Mitarbeiter, die es anwenden bzw. eben nicht systematisch befolgen. Aus diesem Grund ist es natürlich unerlässlich, die eigenen Mitarbeiter in der Umsetzung des LOTO-Systems regelmäßig zu schulen, sprich zu unterweisen. Dies kann durch eigene Kräfte im Unternehmen erfolgen; derartige Schulungen werden jedoch auch von externen Firmen angeboten, die sich hierauf spezialisiert haben.

Bei den Schulungen wird üblicherweise zwischen berechtigten (autorisierten) Mitarbeitern, betroffenen Mitarbeitern und weiteren Mitarbeitern unterschieden.

Berechtigte Mitarbeiter sind diejenigen, die Wartung und Instandhaltung durchführen und das LOTO-System praktisch anwenden. Dieser Personenkreis ist dahingehend zu unterweisen, dass gefährliche Energiequellen in Art und Größe am Arbeitsplatz erkannt werden. Weiterhin müssen die notwendigen Methoden und Mittel zu ihrer Isolierung bekannt sein.

Betroffene Mitarbeiter sind diejenigen, die an Maschinen oder in einem Bereich arbeiten, an denen bzw. in dem Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden, während das LOTO-Verfahren zum Einsatz kommt. Betroffene Mitarbeiter müssen hinsichtlich der Wirkung und des Nutzens des Verfahrens unterwiesen werden.

Alle anderen Mitarbeiter, die in einem Bereich arbeiten, in dem das LOTO-Verfahren Anwendung findet, sind über die Handlungsweise und die Schutzeinrichtungen zu unterweisen.

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