Sind die ungefähren Mengen an Gefahrstoffen bzw. deren Massen- oder Volumenströme bekannt oder rechnerisch zu ermitteln, kann eine grobe rechnerische Abschätzung der Schadstoffkonzentration erfolgen. Diese wiederum kann dazu benutzt werden, um abzuschätzen, welche Größenordnung von Luftwechsel erforderlich ist bzw. ob die bestehende Luftwechselzahl ausreichend ist.

Beispiele dazu sind im BIA-Report 3/2001 "Berechnungsverfahren und Modellbildung in der Arbeitsbereichsanalyse" zu finden.

 
Praxis-Beispiel

Bewertung einer Luftwechselzahl

In einem Raum der Größe 6 m × 5 m × 3 m (L × B × H) sollen Lackierarbeiten durchgeführt werden.

Dabei werden pro Stunde 500 g eines Lackes verwendet, der 50 % Methylmeth­acrylat als gefahrbestimmende Komponente enthält. Der Arbeitsplatzgrenzwert von Methylmethacrylat ist mit 210 mg/m³ festgelegt.

Die Luftwechselzahl von Räumen über Erdgleiche kann gemäß TRBS 2152 Teil 2 mit mind. 1 angenommen werden – um Sicherheit zu gewährleisten, wird hierbei der "Worst Case" angenommen, also die niedrigste Luftwechselzahl (einfacher Luftwechsel) für die Berechnung gebraucht.

Zu prüfen ist, ob diese natürliche Lüftung ausreicht oder ob eine zusätzliche, technische Lüftungsmaßnahme (Absaugung o. Ä.) notwendig ist.

Die Schadstoffkonzentration unter diesen Bedingungen, bei denen eine Schadstoffemission relativ konstant erfolgt, berechnet sich wie folgt:

Für den Frischluftvolumenstrom gilt:

Unter Berücksichtigung des Methylmethacrylatanteiles von 50 % ergibt sich für den Schadstoffmassenstrom:

Folglich ergibt sich für die Schadstoffkonzentration:

Die errechnete Konzentration liegt wesentlich über dem AGW von 210 mg/m³.

Dies zwar unter der Annahme, dass das Methylmethacrylat vollständig verdampft, jedoch ergibt sich durch die Worst-Case-Betrachtungen ein ausreichender "Spielraum" (Sicherheitsabstand) gegenüber den tatsächlichen Bedingungen.

Zur Einhaltung des AGW kann nun eine Luftwechselzahl errechnet werden.

Durch Umstellung ergibt sich in diesem Fall mit der Annahme, dass der AGW die zu erreichende Schadstoffkonzentration ist:

In diesem Fall:

Mit einem mind. 14-fachen Luftwechsel wäre der AGW unter den oben genannten Bedingungen nun einhaltbar.

 
Achtung

Modellierung

Die durchgeführte rechnerische Abschätzung ist eine Modellierung. Diese ist nur bei relativ konstanter Schadstoffemission und unter Annahmen hinreichend durchführbar. Bei unregelmäßiger Schadstoffemission oder sonstigen anderen Bedingungen müssen andere, aufwendigere Rechenmodelle durchgeführt werden.

Diese rechnerische Abschätzung ist nur zur schnellen, groben Abschätzung zu gebrauchen und kann messtechnische Maßnahmen nicht ersetzen.

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