6.1.1 Betreiber
Der Betreiber, also der Unternehmer, ist gemäß Arbeitsstättenverordnung für den hygienischen Betrieb und die Instandhaltung der raumlufttechnischen Anlagen zuständig.
6.1.2 Hersteller
Die Hersteller von Luftbefeuchtungsanlagen sind verpflichtet, bei der Planung und Ausführung alles Notwendige zu berücksichtigen, dass beim Betrieb eine Vermehrung von Mikroorganismen vermieden werden kann.
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