Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Luftbefeuchtungsanlage ohne hygienische Bedenken betrieben werden kann. Deshalb sind in regelmäßigen Abständen Grundreinigungen, Hygienekontrollen sowie bei Bedarf eine Entkeimung der wasserführenden und feuchten Anlagenteile durchzuführen. Die Hygienekontrolle umfasst eine Sichtkontrolle der Anlage. Außerdem ist die Gesamtkeimzahl im Befeuchterwasser zu überprüfen. Im Wartungsnachweis sind die Ergebnisse der Hygienekontrollen festzuhalten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge