Zusammenfassung
Der Unternehmer ist direkt aufgefordert, nur Maschinen zu verwenden, die sicher und ohne Gefährdung für den Anwender oder Dritte betrieben werden können (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung). Entsprechend sind die Hersteller verpflichtet, nur sichere Maschinen in den Verkehr zu bringen (z. B. ProdSG, 9. ProdSV). Die Gefahren an modernen Maschinen sind zahlreich und leider nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich. Teilweise entstehen Gefahren auch erst durch das Verhalten des Arbeitnehmers, der durch den Arbeitsprozess zu einem bestimmten sicherheitswidrigem Vorgehen veranlasst wird. Der Unternehmer kann und darf sich dann nicht auf die vorhandenen sicherheitstechnischen Einrichtungen an kraftbetriebenen Maschinen verlassen. Dieser Beitrag soll Ihnen einen Überblick über die recht vielfältigen Möglichkeiten der Maschinensicherheit geben. Sie erhalten die Möglichkeit, die Gefährdung an Maschinen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen auszuwählen.
1 Grundsätzliches
Kraftbetriebene Arbeitsmaschinen verrichten mithilfe mechanischer Energie Arbeiten. Diese Maschinen werden entweder direkt oder indirekt durch Kraftmaschinen (Motoren) oder von Hand angetrieben. Die Aufgaben der Maschinen bestimmen die Art und die Größe der von ihnen ausgehenden Gefahr. Das Betriebsverhalten, die Betriebsbelastung und die Reaktion des Menschen darauf sind weitere Einflussfaktoren, die bekannt sein müssen.
Kraftmaschinen (Motoren) wandeln natürlich vorkommende Energien in mechanisch nutzbare Energien um.
Arbeitsmaschinen verrichten mithilfe der umgewandelten Energien der Kraftmaschinen Arbeiten.
Das Betriebsverhalten einer Maschinen wird durch
- das Anfahren,
- dem normalen Betrieb,
- die höchste Belastung,
- das Abfahren und
- den Stillstand
beschrieben. Weitere Einflussfaktoren sind:
- Störungen durch den Mensch und die Technik,
- Umgebungsfaktoren (z. B. Klima, Lärm),
- Wartung und Instandsetzung.
2 Gefahrenstellen/Gefährdungen
Genauso vielfältig wie die eingesetzten Maschinen sind auch die auftretenden Gefahren und die Gefahrenstellen. Gefahren können immer dort auftreten, wo Energien unkontrolliert freigesetzt werden. Dort wo Menschen in den Wirkungsbereich unkontrolliert freigesetzter Energien eintreten oder sich aufhalten, können Unfälle entstehen.
Das Gefahrenpotenzial einer Maschine ist abhängig von der Art, der Größe und der Richtung der unkontrolliert freigewordenen Energie. Um Gefahren und Gefahrenstellen erkennen zu können müssen Sie wissen, wo Gefahren an Maschinen vorhanden sind.
Zusammentreffen von Mensch und Gefahrenstelle
Gefahren an Maschinen sind stets vorhanden. Entscheidend ist das räumliche und zeitliche Zusammentreffen von Mensch und Gefahrenstelle einer Maschine.
Sie können davon ausgehen, dass alle sich drehenden Teile, wie
- Scheiben,
- Räder,
- Zahn- und Kettentriebe,
- Seil- und Riementriebe,
- Wellen und Walzen und
- Kupplungen
grundsätzlich als Gefahrenstellen zu kennzeichnen sind. Weitere Gefahrenstellen sind alle Scher-, Einzugs- und Auflaufstellen zwischen den zuvor genannten gefahrbringenden Maschinenteilen. Gefahren können auch von Klappen, Türen und Schiebern ausgehen sowie von verwendeten Arbeitsstoffen wie Kühlflüssigkeiten, Dämpfen, Ölen und Fetten.
Gefährdungen an kraftbetriebenen Arbeitsmaschinen sind
- Quetschstellen (DIN 31001 T1): Gefahrenstellen, bei der sich Teile so gegeneinander nähern oder gegen feste Teile bewegen, das Personen oder deren Körperteile gequetscht werden können (Abb. 1).
Abb. 1:Quetsch- und Einzugsstelle an einer Kaule.
- Scher- und Schneidstellen (DIN 31 001 T1): Gefahrenstellen, bei der sich Teile aneinander oder an anderen Teilen so vorbei bewegen, dass Personen oder deren Körperteile gequetscht oder durchtrennt werden können.
- Stich- und Stoßstellen: Gefahrenstellen, bei denen sich Personen Ihre Körperteile anstoßen können oder sich an spitzen Maschinenteilen stechen können. Bei Stich- und Stoßstellen muss von der Maschine oder deren Teile keine gefahrbringende Bewegung erfolgen (Abb. 2).
Abb. 2:Stichstelle an einem Stofftransportband; Stoßstellen an Materialstangen.
- Fang- und Einzugsstellen: Gefahrenstellen, an denen Personen oder deren Körperteile in einen laufenden Prozess oder in eine Bewegung gezogen werden (Abb. 3).
Abb. 3:Fang- und Einzugsstelle sowie Verbrennungsgefahr an einer Heißkaschierwalze.
Weitere Gefährdungen sind:
- Unkontrolliert herum fliegende Teile,
- Verbrennungen und Verätzungen,
- Vergiftungen,
- Blendung und weitere.
Neben den nicht verhinderbaren Gefahrenstellen, entstehen aber auch Gefahren durch mangelnde Wartung und Inspektion sowie durch das Fehlverhalten des Bedieners.
Zwischen Gefahr und Gefahrenstelle unterscheiden
Gefahrenstellen sind stets vorhanden und können nicht absolut vermieden werden. Gefahren dagegen treten erst dann auf, wenn Personen oder deren Körperteile zeitlich und räumlich mit Gefahrenstellen zusammentreffen.
Die auftretenden Gefährdungen wirken grundsätzlich direkt auf die gesamte Umwelt der Maschine.
Auftreten von Gefährdungen
Die Gefährdungen einer Maschine ...