Betriebliches Eingliederungsmanagement
Bei einer dauerhaften Leistungseinschränkung muss im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements eine andere Beschäftigung für den leistungsgewandelten Mitarbeiter gefunden werden.
Gefährdungsbeurteilung
Mittels gesetzlich vorgeschriebener Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) muss der Unternehmer die Gefahren und Gefährdungen der Mitarbeiter feststellen, seit 2013 explizit auch die psychischen Belastungen. Werden Fehlbelastungen festgestellt, dann müssen entsprechende Maßnahmen zur Abhilfe gefunden werden. Medikamentenmissbrauch oder Neuroenhancement könnten mit Fehlbelastungen der Mitarbeiter zusammenhängen.
Unterweisung und Sicherheitsgespräche
Beschäftigte werden auf die Wirkungen und Nebenwirkungen von bestimmten Wirkstoffen in Arzneimitteln hingewiesen und für einen sicherheitsrelevanten Umgang mit Medikamenten sensibilisiert.
Information und Aufklärung
Mit Broschüren (z. B. "Hirndoping am Arbeitsplatz"[1]) oder durch Vorträge (z. B. durch den Betriebsarzt oder einen Arbeitsmediziner), können Mitarbeiter in Hinblick auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Arzneipräparaten informiert werden.
… und schließlich
Um dem Gebrauch von leistungssteigernden Mitteln vorzubeugen, sollten die Arbeitsbedingungen so gestaltet sein, dass es nicht notwendig wird, sich zu dopen.
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