Schlüsselzahl Sachgebiet Höhe der Gebühr in Euro

 

Weiterverwendung von Messgeräten, Eichfristverlängerung inklusive Stichprobenprüfung

 

14.1.1.1 Entscheidung über die Erlaubnis zur Weiterverwendung eines Messgerätes bei verspäteter Antragstellung gemäß § 38 Satz 2 des Mess- und Eichgesetzes 29,60
14.2.1.1 Bearbeitung eines Antrags und [1]Entscheidung über die Verlängerung der Eichfrist aufgrund von Stichprobenverfahren gemäß § 35 der Mess- und Eichverordnung (Verbrauchsmessgeräte) zzgl. Stichprobenprüfung nach der Schlüsselzahl 14.2.1.2, je Los 280,20
14.2.1.2 Stichprobenprüfung zur Verlängerung der Eichfrist gemäß § 35 der Mess- und Eichverordnung, je Los nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… oder 19.1.2…
14.2.1.3 Überwachung einer Prüfenden Stelle während der Stichprobenprüfung und Treffen von Festlegungen zur Bestimmung einer Stichprobe nach § 35 Nummer 6 der Mess- und Eichverordnung nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… oder 19.1.2…

 

Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzung

 

14.3.1.1 Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Befreiung gemäß § 35 Absatz 2 des Mess- und Eichgesetzes 1 331,60
14.3.1.2 Ortsbegehung nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.2…
14.3.1.3 Änderung eines Antrages auf Befreiung oder Änderung einer Entscheidung über die Befreiung nach § 35 des Mess- und Eichgesetzes nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… oder 19.1.2… bis zur Höhe der Gebühr nach der Schlüsselzahl 14.3.1.1

 

Aktualisierung der Software

 

14.4.1.1 Bearbeitung eines Antrages und Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Genehmigung oder einer Genehmigung gemäß § 37 Absatz 6 des Mess- und Eichgesetzes i. V. m. § 40 der Mess- und Eichverordnung pro Bauart zzgl. Stichprobenprüfung nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1…
14.4.1.2 Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 37 Absatz 6 des Mess- und Eichgesetzes i. V. m. § 40 der Mess- und Eichverordnung pro Bauart zzgl. Stichprobenprüfung nach Erteilung einer vorläufigen Genehmigung nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1…
14.4.1.3 Stichprobenprüfung gemäß § 37 Absatz 6 Nummer 4 des Mess- und Eichgesetzes nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… oder 19.1.2…

 

Instandsetzer

 

14.5.1.1 Bearbeitung eines Antrages und Entscheidung über die Befugniserteilung an Instandsetzer sowie Änderung, Rücknahme oder Widerruf einer erteilten Befugnis an Instandsetzer gemäß den §§ 54 und 55 der Mess- und Eichverordnung, soweit der Instandsetzer dies veranlasst oder zu vertreten hat nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1…
14.5.1.2 Regelmäßige Überprüfung einer erteilten Befugnis an Instandsetzer nach § 54 Absatz 4 der Mess- und Eichverordnung nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1…
[1] Eingefügt durch Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung. Anzuwenden ab 07.04.2021.

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