Schlüsselzahl | Sachgebiet | Höhe der Gebühr in Euro |
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Weiterverwendung von Messgeräten, Eichfristverlängerung inklusive Stichprobenprüfung |
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14.1.1.1 | Entscheidung über die Erlaubnis zur Weiterverwendung eines Messgerätes bei verspäteter Antragstellung gemäß § 38 Satz 2 des Mess- und Eichgesetzes | 29,60 |
14.2.1.1 | Bearbeitung eines Antrags und [1]Entscheidung über die Verlängerung der Eichfrist aufgrund von Stichprobenverfahren gemäß § 35 der Mess- und Eichverordnung (Verbrauchsmessgeräte) zzgl. Stichprobenprüfung nach der Schlüsselzahl 14.2.1.2, je Los | 280,20 |
14.2.1.2 | Stichprobenprüfung zur Verlängerung der Eichfrist gemäß § 35 der Mess- und Eichverordnung, je Los | nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… oder 19.1.2… |
14.2.1.3 | Überwachung einer Prüfenden Stelle während der Stichprobenprüfung und Treffen von Festlegungen zur Bestimmung einer Stichprobe nach § 35 Nummer 6 der Mess- und Eichverordnung | nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… oder 19.1.2… |
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Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzung |
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14.3.1.1 | Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Befreiung gemäß § 35 Absatz 2 des Mess- und Eichgesetzes | 1 331,60 |
14.3.1.2 | Ortsbegehung | nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.2… |
14.3.1.3 | Änderung eines Antrages auf Befreiung oder Änderung einer Entscheidung über die Befreiung nach § 35 des Mess- und Eichgesetzes | nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… oder 19.1.2… bis zur Höhe der Gebühr nach der Schlüsselzahl 14.3.1.1 |
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Aktualisierung der Software |
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14.4.1.1 | Bearbeitung eines Antrages und Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Genehmigung oder einer Genehmigung gemäß § 37 Absatz 6 des Mess- und Eichgesetzes i. V. m. § 40 der Mess- und Eichverordnung pro Bauart zzgl. Stichprobenprüfung | nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… |
14.4.1.2 | Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 37 Absatz 6 des Mess- und Eichgesetzes i. V. m. § 40 der Mess- und Eichverordnung pro Bauart zzgl. Stichprobenprüfung nach Erteilung einer vorläufigen Genehmigung | nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… |
14.4.1.3 | Stichprobenprüfung gemäß § 37 Absatz 6 Nummer 4 des Mess- und Eichgesetzes | nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… oder 19.1.2… |
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Instandsetzer |
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14.5.1.1 | Bearbeitung eines Antrages und Entscheidung über die Befugniserteilung an Instandsetzer sowie Änderung, Rücknahme oder Widerruf einer erteilten Befugnis an Instandsetzer gemäß den §§ 54 und 55 der Mess- und Eichverordnung, soweit der Instandsetzer dies veranlasst oder zu vertreten hat | nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… |
14.5.1.2 | Regelmäßige Überprüfung einer erteilten Befugnis an Instandsetzer nach § 54 Absatz 4 der Mess- und Eichverordnung | nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… |
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