Schlüsselzahl | Sachgebiet | Höhe der Gebühr in Euro |
15.1.1.1 | Überwachung von Messgeräten und sonstigen Messgeräten gemäß § 50 Absatz 1 des Mess- und Eichgesetzes | nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… oder 19.1.2… |
15.1.1.2 | Erlass von Maßnahmen gemäß § 50 Absatz 2 des Mess- und Eichgesetzes aufgrund der Prüfung gemäß § 50 Absatz 1 des Mess- und Eichgesetzes | nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… oder 19.1.2… |
15.2.1.1 | Überwachung der Verwendung von Messgeräten und Messwerten gemäß § 54 Absatz 1 und 3 des Mess- und Eichgesetzes i. V. m. § 55 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 des Mess- und Eichgesetzes | nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… oder 19.1.2… |
15.2.1.2 | Erlass von Maßnahmen der Verwendungsüberwachung gemäß § 55 Absatz 1 Nummer 3 bis 6 des Mess- und Eichgesetzes | nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… oder 19.1.2… |
15.3.1.1 | Überwachung von Arbeiten an geeichten Messgeräten nach § 37 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a und b des Mess- und Eichgesetzes | nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… oder 19.1.2… |
1 5.4.1.1[1] | Entscheidung über die Genehmigung und Überwachung von Gasbeschaffenheitsverfolgungssystemen bzw. Gasbeschaffenheitszuordnungssystemen für die Bestimmung des Brennwertes und weiterer Beschaffenheitswerte von Gas gemäß § 25 Satz 1 Nummer 4 der Mess- und Eichverordnung nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… oder 19.1.2…[2] |
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