Schlüsselzahl |
Sachgebiet |
Höhe der Gebühr in Euro |
|
Hinweise: |
|
H 6.0-1 |
Die unter den Schlüsselzahlen 6.0.1.1 bis 6.0.4.1 und 6.0.7.1 aufgeführten Gebühren gelten für die Prüfung des Basiszählers (bestehend aus einem Messwerk und einem Tarifzählwerk). |
|
H 6.0-2 |
Bei Kombizählern, direkt oder als Messwandlerzähler angeschlossen (z. B. Wirk- und Blindverbrauchszähler in einem gemeinsamen Gehäuse), ist die Gebühr für jeden vollständigen Basiszähler zu berechnen. |
|
|
Eichung und Befundprüfung von Elektrizitätszählern |
|
|
Direkt angeschlossene Elektrizitätszähler für Wirk-, Blind- oder Scheinverbrauch bis 1 kV Nennspannung |
|
|
Eichung Einphasenwechselstromzähler |
|
6.0.1.1 |
bei Vorlage von weniger als 20 Stück, je Stück |
23,10 |
6.0.1.2 |
bei Vorlage von mindestens 20 Stück, je Stück |
14,30 |
|
Befundprüfung Einphasenwechselstromzähler |
|
6.0.2.1 |
Befundprüfung von Einphasenwechselstromzählern, pro Stück (Festgebühr) |
112,80 |
|
Eichung Mehrphasenwechselstromzähler |
|
6.0.3.1 |
bei Vorlage von weniger als 20 Stück, je Stück |
25,00 |
6.0.3.2 |
bei Vorlage von mindestens 20 Stück, je Stück |
15,90 |
|
Befundprüfung Mehrphasenwechselstromzähler |
|
6.0.4.1 |
Befundprüfung von Mehrphasenwechselstromzählern, pro Stück (Festgebühr) |
120,40 |
|
Eichung von Zusatzeinrichtungen zu Elektrizitätszählern |
|
|
Mehrtarifeinrichtung und Maximum-Tarifeinrichtung |
|
|
je zusätzliches Zählwerk eines jeden Messkanals oder des Leistungs-Tarifzählwerks |
|
6.0.5.1 |
bei messtechnischer Prüfung |
14,20 |
6.0.5.2 |
bei Funktionskontrolle |
4,70 |
6.0.5.3 |
Energieüberverbrauchsmesswerk |
14,20 |
|
Zusätzliche Prüfungen an Elektrizitätszählern und Zusatzeinrichtungen im Rahmen der Eichung |
|
6.0.6.1 |
Zusätzliche messtechnische Prüfpunkte oder Prüfungen, z. B. zweite Energierichtung, Impulseingang oder Impulsausgang, je Prüfung |
14,20 |
6.0.6.2 |
Zusätzliche Funktionskontrollen sonstiger Ausstattungsmerkmale, z. B. Rücklaufsperre, Steuerausgang, Steuereingang, Resultatregister, Datenschnittstelle (optisch, elektrisch), Datenabspeicherung, Rückstellung (Kumulierung), elektronische Anzeige, je Ausstattungsmerkmal |
4,70 |
|
Befundprüfung von Zusatzeinrichtungen von Elektrizitätszählern (einschließlich zusätzlicher Prüfungen) |
|
|
Für Befundprüfungen der unter den Schlüsselzahlen 6.0.5… und 6.0.6… aufgeführten Zusatzeinrichtungen (einschließlich gegebenenfalls zusätzlich durchzuführender Prüfungen) sind Rahmengebühren zu erheben. Die für die Eichung der Zusatzeinrichtungen (einschließlich gegebenenfalls zusätzlich durchzuführender Prüfungen) unter den Schlüsselzahlen 6.0.5… und 6.0.6… jeweils aufgeführte Festgebühr ist dabei die Untergrenze. Das Zweifache der unter den Schlüsselzahlen 6.0.5… und 6.0.6… jeweils aufgeführten Festgebühr ist die Obergrenze der zu erhebenden Rahmengebühr. |
|
|
Eichung und Befundprüfung von Messwandlerzählern |
|
6.0.7.1 |
Messwandlerzähler |
42,60 |
|
Befundprüfung bei Messwandlerzählern |
|
|
Für eine beendete Befundprüfung an einem Messwandlerzähler nach der Schlüsselzahl 6.0.7.1 (einschließlich gegebenenfalls zusätzlich durchzuführender Prüfungen) ist eine Rahmengebühr zu erheben. Die für die Eichung der Messwandlerzähler (einschließlich gegebenenfalls zusätzlich durchzuführender Prüfungen) unter der Schlüsselzahl 6.0.7.1 aufgeführte Festgebühr ist dabei die Untergrenze. Das Zweifache der unter der Schlüsselzahl 6.0.7.1 aufgeführten Festgebühr ist die Obergrenze der zu erhebenden Rahmengebühr. |
|
|
Eichung und Befundprüfung von Messwandlern für Elektrizität |
|
6.5.1.1 |
Stromwandler |
nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… oder 19.1.2… |
6.5.1.2 |
Spannungswandler |
nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… oder 19.1.2… |
|
Eichung und Befundprüfung von Messgeräten und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich Elektromobilität |
|
6.6.1.1 |
Messgeräte und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich Elektromobilität |
nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… oder 19.1.2… |