Zusammenfassung
Milzbrand, auch als Anthrax bezeichnet, ist eine Infektion durch das Bakterium Bacillus anthracis. Der Milzbranderreger bildet Sporen als Dauerformen. In den meisten Fällen erfolgt eine Infektion beim Menschen über den Hautkontakt zu Tieren, die an Milzbrand erkrankt oder verendet sind oder durch den Hautkontakt zu kontaminierten tierischen Rohstoffen (z. B. Felle). Seltener erfolgt eine Infektion durch Einatmen der Sporen, eine Erkrankung durch infizierte Nahrungsmittel tritt in Industrienationen nicht auf.
Es gelten folgende Vorschriften:
- IfSG
- BioStoffV
- ArbMedVV
- BaustellV
- Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand
- TRGS 522 "Raumdesinfektion mit Formaldehyd"
- TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen"
- DGUV-R 101-017 "Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen"
- DGUV-I 240-420 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42: Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung"
- DGUV-I 201-005 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV): Tätigkeiten mit Boden sowie bei Grundwasser- und Bodensanierungsarbeiten"
1 Infektionswege
Beim Menschen werden folgende Organe befallen:
- bei direktem Kontakt die Haut (nur bei verletzter Haut) (Hautmilzbrand),
- beim Einatmen die Lunge (Lungenmilzbrand) oder
- beim Verzehr von infiziertem Fleisch oder Milchprodukten der Darm (Darmmilzbrand).
Diese Erkrankungen durch den Erreger selbst bzw. dessen Sporen können tödlich verlaufen, sind jedoch in Deutschland selten. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch "findet in aller Regel nicht statt".
Die Sporen des Milzbranderregers sind sehr widerstandsfähig. Sie werden weder durch Fäulnis noch durch Eintrocknen oder das Gerben von Tierhäuten vernichtet und können so Jahrzehnte im Erdboden oder als Anhaftungen an Tierhäuten, Fellen, Borsten sowie Tierhaaren ansteckungsfähig erhalten bleiben.
Milzbranderreger wurden in der Vergangenheit als biologischer Kampfstoff eingesetzt. In der Biowaffenkonvention von 1972 verpflichteten sich 143 Staaten, keine Biowaffen zu entwickeln, herzustellen und zu lagern.
2 Gefährdungspotenzial
Milzbranderreger und deren Sporen gehören zur Risikogruppe 3. Sie sind definiert als biologische Arbeitsstoffe, "die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich" (§ 3 BiostoffV).
Widerstandfähigkeit der Sporen des Milzbranderregers
Im 2. Weltkrieg fand auf der britischen Insel Gruinard Island ein Biowaffenversuch mit Milzbrandsporen statt. Die Insel war anschließend wegen der Infektionsgefahr, die von den im Boden befindlichen Milzbrandsporen ausging, für knapp 50 Jahre Sperrgebiet.
Milzbrand trat früher häufig bei Beschäftigten in Gerbereien auf und ist heute als Berufskrankheit anerkannt (BK 3102: Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten (Zoonosen)).
Durch veterinärärztliche Kontrollen und Arbeitsschutzmaßnahmen sind Fälle von Milzbrand in Deutschland selten geworden.
Gefahren in Gerbereien bestehen in Deutschland nur dann, wenn Rohmaterialien aus nicht kontrollierten Beständen, dem außereuropäischen Ausland oder von Wildtieren verwendet werden. In Tierkörperbeseitigungsanlagen ist in Deutschland nicht mit Milzbranderregern zu rechnen.
Kontakt mit Milzbranderregern bzw. dessen Sporen ist möglich:
3 Maßnahmen
Im Folgenden werden Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Milzbranderregern bzw. dessen Sporen in Laboren sowie bei Bauarbeiten auf kontaminiertem Gelände betrachtet.
3.1 Labore
Der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 3, zu denen der Milzbranderreger und dessen Sporen gehören, ist nur in sog. S3-Laboren zulässig. Nach § 10 Abs. 2 BioStoffV muss der Arbeitgeber vor Aufnahme von Tätigkeiten der Schutzstufe 3 oder 4 eine Person benennen, die zuverlässig ist und über eine Fachkunde verfügt, die der hohen Gefährdung entspricht. Wegen der besonderen Gefährdung muss ein derartiges Labor von anderen Gebäudeteilen räumlich getrennt, bei Arbeiten mit luftübertragbaren Krankheitserregern auch baulich abgetrennt sein. Es muss ausgestat...