Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Dass im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses Tätigkeiten außerhalb der Betriebsräume und an wechselnden Orten erbracht werden, kommt (immer schon) in unterschiedlichen Zusammenhängen vor, z. B. bei:
- Arbeiten auf Bau- und Montagestellen;
- Arbeiten im Freien, z. B. in der Land- und Forstwirtschaft, oder bei Veranstaltungen wie Märkten und Festivals;
- Dienstleistungs-, Service- oder Verkaufstätigkeiten im Außendienst, die vor Ort bei Kunden erbracht werden;
- Telearbeit, bei der ein Mitarbeiter nach einer bestimmten vertraglichen Regelung an einem vom Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatz im häuslichen Umfeld seine Arbeitsleistung erbringt, häufig abwechselnd mit Präsenzphasen an einem Standort des Arbeitgebers.
Alle diese Arbeitsformen haben gemeinsam, dass die Arbeit zwar außerhalb der Betriebsräume des Arbeitgebers und häufig an wechselnden Orten erbracht wird, aber doch immer an Orten, die speziell zum Verrichten der Arbeit aufgesucht werden bzw. aufgesucht werden müssen.
Der Begriff Mobile Arbeit bezeichnet demgegenüber das Arbeiten an beliebigen Orten unabhängig davon, ob sich ein Mitarbeiter dort aus tätigkeitsbezogenen oder im weitesten Sinne privaten Gründen aufhält. Mobiles Arbeiten kann danach sowohl in Räumen des Arbeitgebers stattfinden (aber außerhalb eines persönlich zugewiesenen Arbeitsplatzes), wie auch zu Hause (aber ohne die Kennzeichen der Telearbeit: den vom Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatz und eine entsprechende vertragliche Regelung) oder unterwegs, z. B. während der Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Hotel, beim Kunden oder einfach an einem Ort der Wahl, z. B. in der Gartenlaube, im Café oder auf dem Kinderspielplatz.
Mobile Arbeit – hybride Bildschirmarbeit – alternierende Telearbeit
Das betriebsstättenferne Arbeiten am Bildschirm hat als noch recht neues Phänomen in der Arbeitswelt noch keine umfassende Begriffsklärung erfahren. Das hängt auch mit dem Fehlen einer hochrangigen Rechtsvorschrift zum Thema zusammen.
Mobile Arbeit ist der Begriff, der im Regelwerk der DGUV und in der Praxis vieler Unternehmen verwendet wird. Die beiden anderen Begriffe stellen in den Vordergrund, dass die meisten Arbeitnehmer, die mobil am Bildschirm arbeiten, daneben auch einen Präsenzarbeitsplatz im Unternehmen nutzen. Das BMAS hat dafür in seinen "Empfehlungen" den Begriff hybride Bildschirmarbeit eingeführt.
Der Begriff alternierende Telearbeit ist bereits sehr lange und auch außerhalb des Arbeitsschutzes für phasenweises betriebsstättenfernes Arbeiten in Gebrauch (z. B. im Arbeitsrecht und in der Politik). Dabei wird der Begriff nur manchmal deckungsgleich mit dem im Arbeitsschutz durch die Arbeitsstättenverordnung definierten Begriff Telearbeit verwendet, manchmal bezeichnet er ganz allgemein phasenweises betriebsstättenfernes Arbeiten.
Gelegentlich taucht auch der Begriff (Tele-)Heimarbeit im Zusammenhang mit betriebsstättenfernem Arbeiten auf, wohl als unzutreffene Übersetzung des Begriffs Homeoffice. Heimarbeit im Sinne des Heimarbeitsgesetzes HAG ist eine Form der Beschäftigung, bei der bei freier Zeiteinteilung und Ortswahl eine Tätigkeit "im Auftrag von Gewerbetreibenden ..." erbracht wird. Heimarbeiter sind zwar abhängig beschäftigt sind, aber beim abnehmenden Unternehmen nicht angestellt und werden in der Regel im Stücklohn bezahlt. Grundsätzlich sind auch digitale Tätigkeiten in Heimarbeit möglich. Die klassische mobile Arbeit fällt aber nicht unter das HAG und seine speziellen arbeitsrechtlichen Vorgaben.
Natürlich ist das Arbeiten unterwegs gerade auf Dienstreisen gewohnte Praxis, und auch Arbeit im privaten Bereich kein neues Phänomen. Allerdings ermöglichen es die digitalen Strukturen in der Arbeitswelt, dass ein extrem viel breiteres Spektrum an Tätigkeiten grundsätzlich ortsungebunden ausgeführt werden kann. Während früher lediglich Unterlagenstudium, Handschriftliches und einige Telefongespräche "zwischendrin" unterwegs oder zu Hause erledigt wurden, ist es jetzt möglich und in bestimmten Branchen erwünscht und üblich, dass in großem Umfang ortsunabhängig kommuniziert und gearbeitet wird – mithilfe entsprechender digitaler Möglichkeiten. Mobile Arbeit bezeichnet im aktuellen Sinne daher vor allem mobile IT-gestützte Arbeit und eben nicht bzw. nur mittelbar die klassischen Montagen oder Dienstreisen.
Mobiles Arbeiten tritt in der Arbeitswelt mit besserer Verfügbarkeit von elektronischen Medien immer öfter auf, nicht nur in den Medien-, Kommunikations- und Kreativbranchen, die lange als "Pioniere" galten. Daher kommt es verstärkt darauf an, tragfähige Arbeitsschutzkonzepte für mobile Arbeit zu entwickeln und umzusetzen.
Homeoffice – ein Schlüsselbegriff während der SARS-CoV-2-Epidemie
In der SARS-CoV-2-Epidemie in den Jahren 2020 bis 2023 traf eine sich schnell ausbreitende, kritische Infektionsgefahr auf eine Arbeitswelt, die bereits weitgehend über Möglichkeiten für mobiles Arbeiten verfügte. In der Folge wurde innerhalb kürzester Zeit mobiles Arbeiten von zu Hause aus...