Schwangere Frauen dürfen nach Ablauf des 5. Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie überwiegend bewegungsarm ständig stehen müssen, nicht beschäftigt werden, soweit diese Tätigkeit täglich 4 Std. überschreitet (§ 11 Abs. 5 Nr. 3 MuSchG). Gemeint ist hier ein längeres bewegungsarmes Stehen an einem Platz, sowie Stehen mit eingeschränkter Bewegungsmöglichkeit auf engem Raum.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge