Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird ein Ausschuss für Mutterschutz gebildet, in dem geeignete Personen vonseiten der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Ausbildungsstellen, der Gewerkschaften, der Studierendenvertretungen und der Landesbehörden sowie weitere geeignete Personen, insbesondere aus der Wissenschaft, vertreten sein sollen.

Zu den Aufgaben des Ausschusses für Mutterschutz gehört es,

  1. Art, Ausmaß und Dauer der möglichen unverantwortbaren Gefährdungen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ermitteln und zu begründen,
  2. sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Regeln zum Schutz der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes aufzustellen,
  3. das BMFSFJ in allen mutterschutzbezogenen Fragen zu beraten.

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