Seit 2017 müssen größere Unternehmen in der EU neben ihren wirtschaftlichen auch nichtfinanzielle Informationen veröffentlichen. Das fordert die Bilanzierungsrichtlinie (RL 2014/95/EU (NFRD)), die bis Dezember 2016 in nationales Recht umgesetzt sein musste. Im März 2017 wurde das sog. "Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-RUG) "verabschiedet.
Davon betroffen sind kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. EUR bzw. einem Nettoumsatz von mehr als 50 Mio. EUR (s. Abb. 1).
Agenda 2030 der UN mit 17 Nachhaltigkeitszielen
Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen ist mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals (SDG)) und den 169 Unterzielen ein umfassender Rahmen, um weltweit eine nachhaltige Gesellschaft zu schaffen.
Green Deal
Der europäische Green Deal umfasst v. a. Klimaschutzziele, saubere Energie und Kreislaufwirtschaft sowie nachhaltige Finanzen (Sustainable Finance). Er zielt auch ab auf die Erhaltung der Artenvielfalt und will gesündere Lebensmittel "vom Hof auf den Tisch" bringen. Die Umsetzung der 17 SDG wurde integriert. Die Ziele sollen durch ein neues Regelwerk erreicht werden, im Rahmen verschiedener EU-Aktionspläne sind dies u. a. Taxonomie-Verordnung, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CSRD sowie CSDDD.
Die Sustainable Finance-Taxonomie (kurz: Taxonomie) legt fest, was nachhaltiges Wirtschaften konkret bedeutet: Festgelegte Kriterien sollen eine eindeutige und nachvollziehbare Bewertung ermöglichen. Greenwashing – also der Versuch, durch Kommunikation, Marketing oder einzelne Aktionen ein "grünes Image" zu erhalten, ohne entsprechende Maßnahmen umzusetzen – soll dadurch vermieden werden. Die Taxonomie gilt für nachhaltige Investitionen, Produkte und wirtschaftliche Aktivitäten.
Die 6 Umweltziele der Taxonomie sind:
- Klimaschutz, z. B. ortsunabhängig Emission reduzieren
- Anpassung an den Klimawandel, z. B. an der Küste gelegene Produktionsstätte vor Überschwemmung schützen, ein Regenauffangbecken in einer dürreanfälligen Region errichten oder Erforschung, Vermarktung und Verwendung von hitzeresistentem Saatgut
- Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen
- Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung von Verschmutzung
- Schutz von Ökosystemen und Biodiversität
Wirtschaftsaktivitäten sind dann taxonomiekonform, wenn
- sie einen wesentlichen Beitrag zu mind. einem der 6 Umweltziele leisten,
- den übrigen Umweltzielen nicht zuwiderlaufen ("do no significant harm"),
- Mindestanforderungen bez. Menschenrechten erfüllt werden und
- festgelegte technische Bewertungskriterien erfüllt werden.
Berichtspflicht besteht seit 1.1.2022 für Unternehmen, die nach CSR-RUG berichten müssen sowie ab 1.1.2024 für Unternehmen, die unter die Berichtspflicht nach CSRD fallen (s. Tab. 1).
Von der NFRD zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Als Teil des europäischen Green Deals und der Agenda für ein nachhaltiges Finanzwesen hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt: Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) wurde im November 2022 verabschiedet und ist seit Januar 2023 in Kraft. Alle Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie spätestens 18 Monate später umsetzen, also bis 6.7.2024.
Die neuen Vorschriften gelten dann zusätzlich für Unternehmen, die bereits nach CSR-RUG berichten müssen, u. a. für alle "großen" Unternehmen sowie für alle an der Börse gelisteten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen). Diese Unternehmen sind auch für die Bewertung der Informationen bezüglich ihrer Tochtergesellschaften verantwortlich.
Den voraussic...