Achtung

Kanülenkappen

Kanülenkappen dürfen niemals wieder auf die gebrauchte Kanüle aufgesteckt werden!

Eine Vielzahl von gefährlichen Nadelstichverletzungen ereignet sich auf diese Weise. Zur Entsorgung von gebrauchten Kanülen (und anderer spitzer und scharfer Instrumente) sollten auf jeden Fall die dafür vorgesehenen Kanülenabwurfbehälter genutzt werden. Zu beachten ist, dass beidhändiges Recapping auch bei Insulinpens verboten ist!

Auch das "einhändige" Recapping unter Verwendung von Schutzkappenhaltern ist nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt, falls für diese Anwendung keine sicheren Instrumente erhältlich sind. Für Bereiche, in denen sichere Instrumente zur Verfügung stehen, v. a. für die Blutentnahme, erfüllen Schutzkappenhalter zum einhändigen Recapping nicht die Anforderungen der TRBA 250.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?