Christian Piehl, Steffen Pluntke
Zusammenfassung
Ein Notfall ist ein Zustand, der für den Betroffenen eine akut lebensbedrohliche oder akut gesundheitsgefährdende Situation darstellt, die im Zusammenhang mit einem Unfall, einer Erkrankung oder Vergiftung steht, gleichzeitig eine Auswirkung auf die lebenswichtigen Funktionen zu erwarten ist und Notfallmaßnahmen unabdingbar sind sowie das sofortige Eingreifen durch den Ersthelfer, Rettungsdienst bzw. Arzt erforderlich erscheint.
1 Lebenswichtige Funktionen
Zu den lebenswichtigen Funktionen gehören
- Bewusstsein,
- Atmung,
- Kreislauf.
Die lebenswichtigen Funktionen spielen in der Ersten Hilfe, aber auch in der Notfallmedizin eine besondere Rolle. Dazu muss man wissen, dass eine Störung der lebenswichtigen Funktionen in den meisten Fällen mit einer Sauerstoffunterversorgung des Gesamtorganismus verbunden ist:
- ist die Atmung gestört, kann nicht mehr ausreichend Sauerstoff über die Lunge in den Körper gelangen;
- kommt der Kreislauf zum Erliegen, kann der Sauerstoff, der über die Atmung aufgenommen wird, nicht mehr über das Blut in die einzelnen Zellen des Körpers gelangen.
- auch bei Bewusstlosigkeit kommt es zur Sauerstoffunterversorgung. Dies führt zu einem Ausfall der Schutzreflexe und – damit verbunden – zum Verlegen der Atemwege.
Lebensgefahr
Eine Unterversorgung mit Sauerstoff bedeutet in diesem Fall auch immer eine akute Lebensgefahr für den Betroffenen.
2 Notfallmaßnahmen
Notfallmaßnahmen sind all die Maßnahmen, die bei einer Vergiftung, bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung durch den Ersthelfer durchgeführt werden, um einen lebensbedrohlichen oder gesundheitsgefährdenden Zustand vom Betroffenen abzuwenden.
Eine direkte Vorbereitung auf die verschiedenen Notfälle kann kaum gewährleistet werden. Dennoch kann man in einem Lehrgang Erste Hilfe die verschiedenen Maßnahmen üben und trainieren, die im Zusammenhang mit einer Störung der lebenswichtigen Funktionen (z. B. Wiederbelebung bei Herz-Kreislaufstillstand, stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit) stehen.
Wichtig ist nur, die entsprechenden Symptome zu versorgen, da die Ursache für den Notfall meist eine nachgeordnete Rolle spielt.
3 Rettungsdienst oder ärztlicher Bereitschaftsdienst?
Häufig stellt sich die Frage, wann der Rettungsdienst und wann der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig ist.
Die Zuständigkeit des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist immer dann gegeben, wenn man normalerweise zum Hausarzt gehen würde, also bei einer fiebrigen Erkältung, Durchfall, Erbrechen und ähnlichen Beschwerden.
Bei lebensbedrohlich erscheinenden Krankheitszuständen, wie z. B. einem schweren Unfall, plötzlich starken Brustschmerzen mit Verdacht auf Herzinfarkt, akuter Atemnot, einem Beinbruch, stark blutenden Verletzungen, Krämpfen, bewusstlosen oder nicht ansprechbaren Personen sollte man den Rettungsdienst alarmieren.