Überblick

§ 8 Abs. 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet den Arbeitgeber dazu, die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) als Stabsstelle dem Betriebsleiter fachlich und disziplinarisch zu unterstellen. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts macht deutlich, dass das nicht nur für Betriebe der Privatwirtschaft gilt, sondern auch für öffentliche Verwaltungen.

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