Regalleitern sind Anlegeleitern zur Beschickung/Entnahme von Ware (Kleinteilen etc.) aus Regalen. Man unterscheidet in Regalleitern zum Einhängen (s. Abb. 3) und Regalleitern zum Verfahren.
Regalleitern zum Einhängen sind an beiden oberen Holmenden mit Haken ausgestattet, die i. d. R. in einem vor dem obersten Regalträger angebrachten Rohr eingehängt werden. Die Leiterlänge und die Position der Haken müssen auf die Regalhöhe abgestimmt sein, damit der Anstellwinkel in den zulässigen Bereichen zwischen 60° und 70° (Stufenleiter) bzw. 65° und 75° (Sprossenleiter) liegt.
Regalleiter zum Verfahren ("verfahrbare Regalleitern", auch "Rollleitern" genannt) sind am oberen Ende mit Fahrwerken (Rollen) ausgerüstet, welche auf am Regal angebrachten Führungsschienen laufen. Dabei unterscheidet man zwischen den an nur einem Regal verfahrbaren Regalleitern und den zwischen benachbarten Regalen über eine Führungskonstruktion laufenden Regalleitern (im Folgenden "Rollleiter" genannt, s. Abb. 4). Die Führungskonstruktion gestattet die Verschiebung der Regalleitern quer zur Fahrrichtung. In beiden Fällen ist auch an den unteren Holmenden je ein Fahrwerk angebracht.
Gegenüber konventionellen Anlegeleitern sind alle Regalleitern durch die Haken oder das Fahrwerk kopfseitig gegen Umkippen gesichert und somit sehr sicherere Aufstiegsmittel. Aus ergonomischen Gründen und der Tatsache, dass Regalleitern nicht transportiert werden müssen (Gewicht!), sollten möglichst Regalleitern/Rollleitern mit Stufen verwendet werden.
Abb. 3: Regalleiter zum Einhängen
Abb. 4: Regalleiter zum Verfahren
Konkrete Anforderungen an das Fahrwerk von Rollleitern enthält § 8 der zurückgezogenen BGV D36. Danach müssen Rollleitern so beschaffen sein, dass das unbeabsichtigte Verfahren (Wegrollen) belasteter Leitern selbsttätig verhindert wird. Dieses Schutzziel wird i. d. R. durch Bremsvorrichtungen erreicht, die beim Betreten der Leiter auf die Rollen einwirken und diese blockieren. Gebräuchlich für das untere Fahrwerk ist auch das von den Podestleitern her bekannte Feder-Rolle-System, nach dem die Leiterfüße beim Betreten der über Federn angehobenen und deshalb noch durch Rollen verfahrbaren Leiter nun auf dem Boden aufsetzen. Darüber hinaus dürfen die Rollen des oberen Fahrwerks nicht aus den Führungsschienen springen können, weswegen die Führungen an ihren Enden gegen Verlassen der Rollen gesichert sein müssen.
Eine Norm zu Regalleitern existiert nicht, sodass die in der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschrift BGV D36 genannten Vorschriften sowie die in der Norm EN 131 Teil 2 für den Leiterteil enthaltenen Anforderungen die Basis für Beurteilungsgrundsätze darstellen, z. B. der "Prüfgrundsätze von Regalleitern" (GS-HL-23) der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle "HL". Danach wird neben der Prüfung des Leiterteiles und der Funktionen des/der Fahrwerke auch deren Festigkeit sowie Verbindungen mit der Anlegeleiter durch Aufbringung einer Einzellast von 2,6 kN an jeweils ungünstigster Stelle überprüft.
Da Fahrwerke einem Verschleiß unterliegen und regelmäßig gewartet (gesäubert und geölt) werden müssen, sind sie bei der wiederkehrenden Prüfung stets mit einzubeziehen.