Persönliche Schutzausrüstung steht in unterschiedlichen Formen und zum Schutz unterschiedlicher Körperteile zur Verfügung. Welche PSA die geeignete ist, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Im Folgenden werden die wesentlichen Arten von PSA dargestellt.
4.1 Kopfschutz
Bei Kopfschutz werden Industrieschutzhelme und Anstoßkappen unterschieden. Industrieschutzhelme dienen dazu, den Kopf von Beschäftigten vor herabfallenden, pendelnden, umfallenden oder umherfliegenden Teilen zu schützen (s. Abb. 2). Bei Arbeiten und Tätigkeiten, bei denen der Kopf nur durch Anstoßen an harten, feststehenden Gegenständen verletzt werden kann, können Anstoßkappen eingesetzt werden.
Zu berücksichtigen ist bei der Auswahl von Kopfschutz folgende etwaige erforderliche Eignung:
- Einsatz bei sehr niedrigen Temperaturen -150 °C,
- Einsatz bei sehr hohen Temperaturen +440 °C,
- Gefährdung durch kurzfristigen unbeabsichtigten Kontakt mit Wechselspannung bis 440 V,
- Gefährdung durch Spritzer von geschmolzenem Metall,
- Gefährdung durch seitliche Beanspruchung.
Bei Industrieschutzhelmen aus thermoplastischen Kunststoffen muss die maximale Gebrauchsdauer von 4 Jahren berücksichtigt werden.
Abb. 2: Industrieschutzhelm
4.2 Augen- und Gesichtsschutz
Augen- und Gesichtsschutz wird gegen viele Gefährdungen eingesetzt, beispielsweise bei
- mechanischen Gefährdungen (z. B. Spänen, Splitter),
- chemischen Gefährdungen (z. B. Säuren und Laugen),
- optischen Gefährdungen (z. B. Schweißen),
- klimatischen Bedingungen (z. B. Strahlungswärme),
- biologischen Gefährdungen (z. B. Bakterien).
Daher wird Augen- und Gesichtsschutz in unterschiedlichen Ausführungen zur Verfügung gestellt (Abb. 3):
- Korbbrille und Gestellbrillen,
- Schutzhauben oder Schutzbrillen mit Filterscheiben für unterschiedliche Zwecke. Filterscheiben können beispielsweise für Schweißarbeiten, für Infrarot-, Ultraviolettstrahlung oder Sonnenlicht geeignet sein.
Schutzbrillen können i. d. R. für Beschäftigte mit Sehschwäche entsprechend deren Erfordernissen individualisiert werden.
Abb. 3: Schutzbrille
4.3 Gehörschutz
Gehörschutz dient dem Schutz der Ohren vor den gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm (Lärmschwerhörigkeit). Dieser muss bei der Überschreitung von Grenzwerten nach der Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung zur Verfügung gestellt und getragen werden. Es werden folgende Arten unterschieden:
- Kapseln, die die Ohrmuscheln fest umschließen und durch einen Bügel miteinander verbunden sind, werden als Kapselgehörschutz bezeichnet (s. Abb. 4). Die Kapseln können mit Radio und Funk ausgestattet sein.
- Alle Gehörschützer, die im Gehörgang oder in der Ohrmulde getragen werden, sind Gehörschutzstöpsel. Es sind folgende Arten zu unterscheiden: fertig geformte Gehörschutzstöpsel einschließlich Gehörschutz-Otoplastiken, vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel und Bügelstöpsel.
Abb. 4: Kapselgehörschutz
4.4 Atemschutz
Atemschutz dient dem Schutz der Beschäftigten vor gesundheitsgefährlichen Gasen oder Stäuben in Arbeitsbereichen. Atemschutz wird auch eingesetzt, wenn die Sauerstoffkonzentration in der Umgebung nicht ausreicht. Die Notwendigkeit des Tragens von Atemschutz ergibt sich insbesondere aus der Gefahrstoffverordnung als nachrangige, individuelle Maßnahme, wenn technische oder organisatorische nicht ausreichend möglich sind.
Folgende Arten von Atemschutz stehen zur Verfügung:
Filtergeräte sind abhängig von der Umgebungsatmosphäre. Dabei werden Vollmasken, Halbmasken, Viertelmasken, Mundstückgarnituren, Atemschutzhauben, Atemschutzhelme und Atemschutzanzüge unterschieden (Abb. 5).
Isoliergeräte ermöglichen eine Unabhängigkeit von der Umgebungsatmosphäre. Sie können frei tragbar oder nicht frei tragbar sein.
Abb. 5: Atemschutzmaske FFP2
Bei der Auswahl ist es entscheidend, dass der richtige gewählt wird. Anders als bei anderen Schutzausrüstungen muss Atemschutz exakt für die Gefährdung und den Einsatz ausgewählt werden. Partikelfilter schützen beispielsweise nicht bei Gasen, Gasfilter schützen nicht bei Sauerstoffmangel.
4.5 Schutzkleidung
Wenn der gesamte Körper vor Gefährdungen geschützt werden muss, kann Schutzkleidung eingesetzt werden. Diese ist als Schürze, Kittel, Mantel, Unterkleidung oder einteiliger Anzug verfügbar, mit oder ohne verknüpfte Handschuhe, Stiefel oder Kopfhauben (Abb. 6). Entsprechend dem Schutzzweck werden folgende Arten von Schutzkleidung unterschieden:
- Schutzanzüge gegen das Erfasstwerden durch sich bewegende Teile,
- Schutzanzüge gegen Flammen,
- Schutzanzüge gegen Wärmestrahlung bei leichter oder schwerer Beanspruchung,
- Schutzanzüge gegen heißen Dampf,
- Vollschutzanzüge bei intensiver Flammeneinwirkung,
- Schweißerschutzanzüge,
- Chemikalienschutzanzüge für unterschiedliche Beanspruchungen und unterschiedliche Schutzwirkung (Typen),
- Schutzanzüge für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln,
- Strahlerschutzanzüge,
- Schutzkleidung für Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen,
- antistatische Schutzkleidung,
- Kontaminationsschutzanzüge bei Arbeiten mit radioaktiven Stoffen,
- Einwegkleidung für begrenzten Mehrfache...