Der Personalrat hat in folgenden sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten mitzubestimmen:
3. |
Regelungen über Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Dienstbezüge und Arbeitsentgelte, |
4. |
Aufstellung des Urlaubsplans, Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs für einzelne Beschäftigte ohne deren Zustimmung, |
6. |
Bestellung und Abberufung von Vertrauens- und Betriebsärzten, Sicherheitsfachkräften und des behördlichen Datenschutzbeauftragten, |
7. |
Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen, |
8. |
Grundsätze über die Prämierung von anerkannten Vorschlägen im Rahmen des behördlichen und betrieblichen Vorschlagswesens, |
9. |
Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltes der Beschäftigten, |
10. |
Grundsätze über die Durchführung der Berufsausbildung der Angestellten, Arbeiter und Beamten, |
11. |
Beurteilungsrichtlinien, |
12. |
allgemeine Fragen der Fortbildung der Beschäftigten, |
13. |
Inhalt von Personalfragebogen, mit Ausnahme von Fragebogen im Rahmen der Rechnungsprüfung und von Organisationsunterlagen, |
14. |
Abschluß von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen oder Gestellungsverträgen, |
15. |
allgemeine Regelungen über die Ausschreibung von Stellen, |
16. |
allgemeine Regelungen über die Gestaltung von Arbeitsplätzen. |
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