(1) Der Personalrat hat in folgenden sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten mitzubestimmen:
1. |
Regelungen über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage und Erstellung entsprechender Pläne, |
3. |
Einführung, Änderung und Aufhebung der gleitenden Arbeitszeit und anderer Arbeitszeitmodelle, |
4. |
Einführung, Änderung und Aufhebung von Arbeitsformen außerhalb der Dienststelle, |
5. |
Regelungen über Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Dienstbezüge und Arbeitsentgelte, |
6. |
Aufstellung des Urlaubsplans, Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs für einzelne Beschäftigte ohne deren Zustimmung, |
8. |
Grundsätze über die Prämierung von anerkannten Vorschlägen im Rahmen des behördlichen und betrieblichen Vorschlagswesens, |
9. |
Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten, |
10. |
Bestellung und Abberufung der oder des Datenschutzbeauftragten der Dienststelle, |
11. |
Aufstellung oder wesentliche Änderung von Plänen zur Herstellung der Gleichstellung von Frauen und Männern, |
12. |
Aufstellung von Grundsätzen für die Personalplanung, |
13. |
Grundsätze über die Durchführung der Berufsausbildung, |
14. |
Beurteilungsrichtlinien, |
15. |
allgemeine Fragen der Fortbildung der Beschäftigten, |
16. |
Inhalt von Personalfragebogen, mit Ausnahme von Fragebogen im Rahmen der Rechnungsprüfung und von Organisationsuntersuchungen, |
17. |
Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen oder Gestellungsverträgen, |
18. |
allgemeine Regelungen über die Ausschreibung von Stellen, |
19. |
allgemeine Regelungen über die Gestaltung von Arbeitsplätzen. |
(2) Muss für Gruppen von Beschäftigten die tägliche Arbeitszeit nach Erfordernissen, die die Dienststelle nicht voraussehen kann, unregelmäßig und kurzfristig festgesetzt werden, so beschränkt sich die Mitbestimmung nach Absatz 1 Nummer 2 auf die Grundsätze für die Aufstellung der Dienstpläne, insbesondere für die Anordnung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Mehrarbeit und Überstunden.
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