Wie können die Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in der Praxis umgesetzt werden? In diesem Kapitel finden Sie Vorlagen und Beschreibungen zu den einzelnen Themenfeldern. Diese müssen inhaltlich gefüllt und/oder angepasst werden. Die Vorlagen sind allgemein gehalten. Der Anpassungs- bzw. Ergänzungsbedarf hängt von der jeweiligen Maschine und der daraus resultierenden Komplexität ab.
2.1 Die Vorlagen im Überblick
Zu jedem Kapitel gibt es ein Deckblatt, in dem in der Kopfzeile die Grunddaten eingetragen werden müssen. Je nach Kapitel sind dann im eigentlichen Dokument Informationen einzutragen oder weitere Dokumente (z. B. Ergebnis der Risikoanalyse oder Dokumente der Zulieferer) aufzulisten und im Ausdruck hinter dieses Deckblatt zu heften.
Individuelle Anpassung
Einige Textpassagen sind gelb hinterlegt und müssen auf jeden Fall angepasst werden.
Folgende Vorlagen stehen zur Verfügung (weiterführende Erklärungen finden Sie in Abschn. 2.2).
A Technische Dokumentation
- Zulieferer- und Bauteileliste
- Bedienungsanleitungen
- Konformitätserklärungen der zugelieferten Baukomponenten oder bei unvollständiger Maschine Einbauerklärungen und Montageanleitungen der zugelieferten Baukomponenten
C Gesamtbetrachtung aller Komponenten
2.2 Erläuterungen zu einzelnen Vorlagen
2.2.1 Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
Die beiden Vorlagen
bilden die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen aus Anhang I 2006/42/EG ab. Gemäß Anhang VII gehört eine "Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die für die Maschine gelten" zur Technischen Dokumentation der Maschine. Mit den Spalten
- Anforderung einzuhalten,
- Anforderung eingehalten,
- nicht relevant
dokumentiert der Beurteiler, ob die Anforderung zutrifft und wenn ja, ob diese eingehalten wurde. Die Kontrollkästchen können per Doppelklick im Popup-Fenster aktiviert/deaktiviert werden. Bei einigen elementaren Anforderungen, die immer zutreffen, wurde das Kontrollkästchen "Anforderung einzuhalten" bereits gesetzt.
Die Aufteilung in A 3.1 und A 3.2 ist notwendig, da i. d. R. die Beurteilung der Anforderungen bzgl. Steuerungen und Befehlseinrichtungen durch andere Fachpersonen erfolgen muss. Die Bearbeitung erfolgt daher in einer separaten Datei.
2.2.2 Normenrecherche
Die Normenrecherche kann u. a. kostenfrei über http://nora.kan-praxis.de erfolgen. Normen selbst sind kostenpflichtig und können beim Beuth-Verlag erworben werden. Prüfen Sie insbesondere, ob es für die geplante Maschine eine sog. produktspezifische Norm (C-Norm) gibt.
Sofern Sie eine C-Norm anwenden, wird die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie vermutet (sog. Vermutungswirkung). Sie müssen jedoch die ermittelten Risiken mit den in der Norm beschriebenen Risiken vergleichen und die Anwendbarkeit beschriebener Maßnahmen überprüfen.
Aufgelistete Normen müssen vorliegen
Sofern Sie in Ihrer Konformitätserklärung oder Einbauerklärung Normen anführen, denen die Maschine entspricht, müssen Sie auch über diese verfügen. Sie können schließlich die Übereinstimmung einer Maschine mit einer Norm nur bestätigen, wenn Sie den Inhalt der Norm auch kennen. Infolge von Schadensereignissen kann dies schnell zum Thema werden. Es wird schwer werden, einen Richter von einer gewissenhaften Maschinenkonstruktion zu überzeugen, wenn bereits derartig formale Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden. Berücksichtigen Sie dies bei der Aufführung der Normen in der Konformitäts- bzw. Einbauerklärung.
2.2.3 Risikobeurteilung
Im Rahmen der Risikobeurteilung gibt es unterschiedlichste Verfahren, eine Risikoanalyse durchzuführen. Das Tool Risikoanalyse ist ein einfaches Hilfsmittel.
Durchführung der Risikobeurteilung
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