1.1 Tätigkeitsbereiche

1.1.1 Planung einer kompletten Raumausstattung

  • Vorschläge des Kunden,
  • Materialbedarf,
  • Kostenkalkulation,
  • handwerkliche Realisierung.

1.1.2 Verlegen von Bodenbelägen

  • Prüfen des Untergrundes z. B. im Hinblick auf Grundierungen, Aufbringen von Schall- und Wärmeschutz,
  • Verlegen und Versiegeln von Linoleum oder PVC,
  • Verlegen von Teppichböden aus unterschiedlichen Materialien,
  • Einlegearbeiten (Intarsien nach Vorgaben).

1.1.3 Fertigen, Restaurieren von Polstermöbeln

  • Sitzunterfederungen,
  • Aufpolstern von Sitzflächen, Rücken- und Armlehnen,
  • Beziehen mit gewünschtem Stoff,
  • Verzieren mit Borten, Schnüren, Quasten.

1.1.4 Fertigen und Montieren von Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen

  • Prüfen der erforderlichen Voraussetzungen,
  • Entwerfen und Gestalten von Fensterdekorationen,
  • Auswahl und Montieren von Gardinenschienen, -stangen, Kordeln,
  • ggf. Messung von Beleuchtungsstärke und Leuchtdichte.

1.1.5 Entwerfen und Verlegen von Wand- und Deckenverkleidungen

  • Tapezieren von Wänden und Decken (z. B. mit Leder-, Seiden- oder Wandbildtapeten),
  • Anbringen käuflicher bzw. Restaurieren vorhandener Stuckelemente.

1.2 Berufsgruppen

  • Raumausstatter,
  • Polsterer (z. B. Möbel- und Autopolsterung),
  • Tapezierer,
  • Dekorateur,
  • Rollo- und Markisenbauer.

Die genannten Berufsgruppen sind in Fachbetrieben des Raumausstatter-Handwerks, in Polsterwerkstätten sowie in Raumausstattungsateliers tätig.

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