Sicherer Umgang mit Chemikalien ist das zentrale Anliegen von REACH. Der Umgang mit Chemikalien – Stoffen und Gemischen – sowie daraus hergestellten Erzeugnissen bedeutet meistens auch Exposition, d. h. Kontakt, Berührung von Mensch und Umwelt mit unterschiedlichen Stoffen auf verschiedenen Wegen.
Dieser Kontakt kann gewollt sein und bewusst geschehen, z. B. bei Duftstoffen. Expositionen finden aber auch unbeabsichtigt statt, z. B. durch Farbstoffrückstände auf Geweben.
Für den Arbeitsschutz sowie den Umwelt- und Verbraucherschutz ist entscheidend, wo Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften letztlich verbleiben, wo Expositionen auftreten und in welcher Höhe.
Keine schädlichen Auswirkungen für Mensch und Umwelt
Sicherer Umgang mit Stoffen und Gemische bedeutet unter diesem Blickwinkel: Expositionen sind so gering zu halten, dass keine schädlichen Auswirkungen für Mensch und Umwelt zu erwarten sind – und auch nicht auftreten.
Die Verantwortung für die Bewertung und die sichere Verwendung von Stoffen liegt bei REACH in erster Linie bei den wirtschaftlichen Akteuren in den Wertschöpfungsketten. Das Prinzip der geteilten Verantwortung in den Lieferketten, bezogen auf die Expositionsbewertung und die Kommunikation in den Lieferketten, führt hierbei zu folgender Aufgabenverteilung:
- Die Registrierung der Stoffe wird i. d. R. vom Hersteller bzw. Importeur der Stoffe vorgenommen. Im Rahmen der Stoffsicherheitsbeurteilung beurteilt der Hersteller bzw. Importeur für gefährliche Stoffe, unter welchen Bedingungen sie sicher eingesetzt werden können. Er setzt diese Maßnahmen für seine Verwendungen selber um und teilt diese Bedingungen für den sicheren Einsatz den nachgeschalteten Anwendern mit.
- Die nachgeschalteten Anwender der Stoffe und Gemische sind verpflichtet, ihre eigenen Verwendungen von Stoffen und Gemischen daraufhin zu überprüfen, ob sie im Sicherheitsdatenblatt ihres Lieferanten berücksichtigt sind.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Verwendungen registriert sind!
Verwendungen, die im Sicherheitsdatenblatt nicht beschrieben sind, können dem Lieferanten mitgeteilt werden, damit sie berücksichtigt und in das Sicherheitsdatenblatt aufgenommen werden. Sie werden dadurch zu sog. "identifizierten Verwendungen". Der nachgeschaltete Anwender hat aber auch die Möglichkeit, selbst eine Stoffsicherheitsbeurteilung für seine Verwendung durchzuführen, z. B. wenn er seinem Lieferanten nicht mitteilen möchte, für welche (evtl. besonderen) Verwendungen er Stoffe einsetzt.
Es kann auch sein, wie oben beschrieben, dass der nachgeschaltete Anwender eine eigene Expositionsbewertung erstellen muss. In jedem Fall sollte sich der nachgeschaltete Anwender mit den Prinzipien und Grundbegriffen der Stoffsicherheitsbeurteilung und der Expositionsbewertung vertraut machen.
Sehr empfehlenswert: REACH Praxisführer
Der REACH Praxisführer zur Expositionsbewertung und zur Kommunikation in den Lieferketten gibt einen Überblick über Aufgaben zur Expositionsbewertung und zur Kommunikation in den Lieferketten, die sich aus REACH für Unternehmen ergeben. Hierzu gehören die Stoffsicherheitsbeurteilung und Stoffsicherheitsberichte, erweiterte Sicherheitsdatenblätter und die Verpflichtungen für nachgeschaltete Anwender.
Anwendungsbedingungen von Stoffen und Gemische sind in den verschiedenen Branchen und Unternehmen sehr unterschiedlich. Ob bei Ihren Verwendungen von Chemikalien Expositionen auftreten und wie hoch sie sind, hängt von dem Zusammenwirken einer Reihe von Einflussgrößen ab. Diese Einflussgrößen werden als expositionsbestimmende Größen bezeichnet und können in der folgenden Weise geordnet werden:
- physikalisch-chemische Stoffeigenschaften,
- Einflussgrößen der Tätigkeiten, Verfahren und Prozesse,
- Eigenschaften der Umgebung, in der ein Stoff verwendet wird,
- ggf. Eigenschaften der Erzeugnisse, in denen die Stoffe enthalten sind.
Welche dieser Größen im Einzelfall zusammenwirken und mit welcher Gewichtung sie die Exposition beeinflussen, ist von Anwendung zu Anwendung unterschiedlich.