Begriff

Reinigungs- und Raumpflegearbeiten kommen in jedem Betrieb unabhängig von Größe und Branche vor. In Unternehmen außerhalb des Reinigungsgewerbes stehen die damit verbundenen Risiken meist nicht im Vordergrund betrieblicher Sicherheitsüberlegungen. Allerdings sind bestimmte Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Raumpflegepersonal unverzichtbar.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Ggf. müssen auch Anforderungen nach Gefahrstoffrecht eingehalten werden, z. B. beim Umgang mit als gefährlich eingestuften Reinigungskonzentraten und bei Feuchtarbeiten.

Für Reinigungsarbeiten im Gesundheits- und Fürsorgebereich gilt u. U. die DGUV-R 101-017 "Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen".

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